Planen von Konferenzen per Telefonieanbieter

Microsoft Audio Conferencing bietet die Möglichkeit, sich über PSTN-Telefonnummern (Public Switched Telephone Network) in eine Konferenz ein- und aus einer Konferenz herauszuwählen. Teilnehmer nehmen über eine reine Audiokonferenzbrücke an Microsoft Teams-Besprechungen teil.

Mit Konferenzen per Telefonieanbieter Funktionen können Organisationen Telefonnummern eines Drittanbieters verwenden, um an Microsoft Teams-Besprechungen teilzunehmen. Wenn Ihr aktueller Operator Teil des Microsoft Operator Connect-Programms ist, können Sie Ihrer Audiokonferenzbrücke Telefonnummern von Ihrem Anbieter hinzufügen und diese für die Teilnahme an Besprechungen verwenden.

Ohne Konferenzen per Telefonieanbieter Funktionen können Organisationen nur die von Microsoft bereitgestellten Telefonnummern für ihre Audiokonferenzbrücke verwenden.

Hinweis

Auf einen Telefonnummernanbieter, der Teil des Microsoft Operator Connect-Programms ist, wird in diesem Artikel als "Operator" verwiesen.

Informationen dazu, ob Ihr Operator am Microsoft Operator Connect-Programm teilnimmt, finden Sie im Microsoft 365 Operator Connect-Verzeichnis.

In diesem Artikel werden Konferenzen per Telefonieanbieter beschrieben:

Informationen zum Konfigurieren von Konferenzen per Telefonieanbieter finden Sie unter Konfigurieren Konferenzen per Telefonieanbieter.

Wenn einige Benutzer Ihrer Organisation externe Anrufe an PSTN-Telefonnummern tätigen müssen, benötigen Sie dennoch einen Anrufplan. Weitere Informationen zur Verwendung eines Drittanbieters für externe PSTN-Verbindungen finden Sie unter Plan for Operator Connect.

Vorteile

Konferenzen per Telefonieanbieter bietet die folgenden Vorteile:

  • Flexible Zuweisung von Telefonnummern zwischen Ihrem Betreiber und Microsoft. Verwenden Sie Telefonnummern von Microsoft und Ihrem Anbieter (nur mit einem Microsoft Audio Conferencing Standard-Abonnement), oder verwenden Sie nur Telefonnummern von Ihrem Anbieter (nur mit einer Konferenzen per Telefonieanbieter Lizenz).

  • Vom Betreiber verwaltete Infrastruktur. Ihr Operator verwaltet die Session Border Controller (SBCs) und die Interkonnektivität mit Microsoft, wodurch Sie von zusätzlichen Hardwarekäufen und -verwaltungen profitieren.

  • Schnellere, einfachere Bereitstellung. Stellen Sie schnell eine Verbindung mit Ihrem Operator her, und weisen Sie Ihrer Audiokonferenzbrücke telefonnummern aus dem Teams Admin Center zu.

  • Verbesserte Unterstützung und Zuverlässigkeit. Betreiber bieten technischen Support und gemeinsame Vereinbarungen zum Servicelevel, um den Servicesupport zu verbessern, und direktes Peering, das von Azure unterstützt wird, erstellt eine 1:1-Netzwerkverbindung für erhöhte Zuverlässigkeit.

Konferenzen per Telefonieanbieter ist möglicherweise die richtige Lösung für Ihre Organisation, wenn:

  • Sie möchten Ihre Verträge mit Ihrem bestehenden Telefonnummernanbieter beibehalten.

  • Sie möchten die globale Abdeckung Ihrer vorhandenen Microsoft-Audiokonferenzbrücke erweitern.

  • Sie möchten Telefonnummern für Audiokonferenzen von einem neuen Telefonnummernanbieter beziehen.

  • Microsoft-Audiokonferenzen sind an Ihrem geografischen Standort nicht verfügbar

  • Sie möchten einen Anbieter für Audiokonferenzdienste mit einem Minuten-Pay-per-Minute-Modell nutzen, z. B. gebührenfreie Nummern verwenden und ausgehende Anrufe aus Teams-Besprechungen an Telefonnummern in Ländern tätigen, die nicht in Ihrem Abonnement enthalten sind.

Lizenzierungsanforderungen und Abrechnung

Benutzern, die Konferenzen per Telefonieanbieter Nummern benötigen, um an den von ihnen organisierten Besprechungen teilzunehmen, muss ihnen entweder ein Microsoft Audio Conferencing Standard-Abonnement oder eine Microsoft Konferenzen per Telefonieanbieter-Lizenz zugewiesen sein.

Audio conferencing Standard-Abonnement

Ein Microsoft Audio Conferencing Standard-Abonnement kann als Add-On für eine Microsoft Teams-Lizenz erworben werden und ist auch in Microsoft 365 E5- und Office 365 E5-Abonnements enthalten.

Mit dem Audiokonferenzstandardabonnement können Abonnenten Telefonnummern von Microsoft verwenden und ihre Audiokonferenzbrücken mit Nummern eines Anbieters erweitern. Abonnenten können auch entscheiden, welche ausgehenden Anrufe von Teams-Besprechungen über Microsoft weitergeleitet werden sollen und welche Anrufe über einen Operator weitergeleitet werden sollen.

Weitere Informationen finden Sie unter Konfigurieren Konferenzen per Telefonieanbieter.

Konferenzen per Telefonieanbieter-Lizenz

Eine Microsoft Konferenzen per Telefonieanbieter-Lizenz kann als Add-On zu einer Microsoft Teams-Lizenz erworben werden.

Die Konferenzen per Telefonieanbieter-Lizenz ermöglicht Es Abonnenten, Telefonnummern von einem Anbieter zu verwenden, enthält jedoch keine Telefonnummern von Microsoft. Alle ausgehenden Anrufe aus Teams-Besprechungen müssen über einen Operator weitergeleitet werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Konfigurieren Konferenzen per Telefonieanbieter.

Hinweis

Besprechungsteilnehmer benötigen keine Lizenz für ein Standardabonnement für Audiokonferenzen oder eine Konferenzen per Telefonieanbieter Lizenz, um an einer Besprechung teilzunehmen, die von einem Benutzer mit Konferenzen per Telefonieanbieter Funktionen organisiert wurde.

Bei Konferenzen per Telefonieanbieter berechnet Microsoft Ihre Organisation entsprechend dem Typ der von Ihrer Organisation verwendeten Audiokonferenzlizenz, Microsoft-Audiokonferenzen oder Konferenzen per Telefonieanbieter und der Verwendung von von Microsoft bereitgestellten Telefonnummern.

Ihr Betreiber berechnet Ihrer Organisation die Verwendung von Konferenzen per Telefonieanbieter von ihnen bereitgestellten Nummern.

Weitere Informationen zu Microsoft-Audiokonferenzen

Mit Microsoft Audiokonferenzen können Teilnehmer an Microsoft Teams-Besprechungen teilnehmen, indem sie sich mit einer PSTN-Telefonnummer einwählen oder eine PSTN-Telefonnummer anrufen. Weitere Informationen zu den Für Ihre Organisation verfügbaren Microsoft-Audiokonferenzfunktionen finden Sie unter Audiokonferenzen in Microsoft 365.