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Wenn Sie steuerpflichtige Umsätze in Fremdwährung abrechnen, müssen die offiziellen Kurse der Eidg. Steuerverwaltung zur MWST-Kursumrechnung verwendet werden.
Wenn diese Kurse nicht mit den Währungskursen in den Einkaufs- oder Verkaufsrechnungen übereinstimmen, müssen Sie die MWST-Sätze später mit einer Stapelverarbeitung regulieren. Diese Regulierungen können nur mit einem autorisierten MWST-Satz durchgeführt werden.
Sie können diese Stapelverarbeitung beliebig oft ausführen. Achten Sie aber darauf, sie immer vor der Erstellung einer MWST-Abrechnung auszuführen.
Hinweis
Bei Verwendung einer Berichtswährung müssen Sie sicherstellen, dass das Feld MWST-Kursregulierung auf der Seite Finanzbuchhaltung Einrichtung auf Keine Regulierung gesetzt ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der ESTV-Website, die Informationen zur MWST und zu Fremdwährungen bereitstellt.
Einen Wechselkurs regulieren
Wählen Sie das Symbol
aus, wechseln Sie zu Währungen, und wählen Sie dann den zugehörigen Link aus.
Wählen Sie die Aktion Wechselkurse aus.
Geben Sie auf der Seite Währungswechselkurse den offiziellen MWST-Satz pro Periode für die jeweilige Währung in die Felder Anzahl MWST-Einheiten und MWST-Kurs ein.
Wählen Sie die Schaltfläche OK.
Wählen Sie das Symbol
aus, wechseln Sie zu Wechselkurse regulieren, und wählen Sie dann den zugehörigen Link aus.
Füllen Sie auf dem Inforegister Optionen die Felder wie in der folgenden Tabelle beschrieben aus.
Feld Description Startdatum Geben Sie ein Datum ein, um den Anfang der Periode festzulegen, für die Posten reguliert werden. Enddatum Geben Sie hier das letzte Datum ein, bis zu dem Posten reguliert werden sollen. Dieses Datum entspricht normalerweise dem Buchungsdatum im Feld Buchungsdatum. MWST-Kurs für Steuerverw. regulieren Geben Sie an, ob Sie den MWST-Wechselkurs regulieren möchten. Wählen Sie die Schaltfläche Drucken, um den Batchauftrag zu starten. Diese Stapelverarbeitung legt fest, ob MWST-Posten reguliert werden müssen. Ausserdem bereitet sie einen Regulierungsposten für jeden dieser Posten für die Fibukonten „Unrealisierte/realisierte Kursregulierung“ vor. Die vorhandenen MWST-Posten werden ebenfalls korrigiert.
Informationen zum Thema
- Mehrwertsteuer (Schweiz)
- MWST-Sätze für die Schweiz
- Währungswechselkurse aktualisieren
- Berichtswährung einrichten
Kostenlose E-Learning-Module für Business Central finden Sie hier