Hinweis
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In diesem Artikel werden die Schritte aufgeführt, mit denen die Berechnung der Quellensteuer für ausgewählte Debitoren aktiviert werden kann. Für Debitoren, die in ihren Zahlungen an Sie eine Quellensteuer angeben, können Sie die Standard-Quellensteuergruppe auf der Seite Debitoren zuweisen.
Rufen Sie Navigationsbereich > Module > Debitorenkonten > Debitoren > Alle Debitoren auf.
Klicken Sie auf das entsprechende Debitorenkonto und dann auf Bearbeiten.
Setzen Sie auf der Registerkarte Rechnung und Lieferung das Feld Quellensteuer berechnen auf Ja.
Notiz
Die Quellensteuer wird nicht berechnet, wenn für diesen Debitoren in den Masterdaten nicht Quellensteuer berechnen aktiviert ist.
Wählen Sie eine Quellensteuergruppe unter Quellensteuergruppe aus.
Klicken Sie auf Speichern.
Für Artikel/Dienstleistungen, die der Quellensteuer unterliegen, können Sie die Standardeinstellung Artikel-Quellensteuergruppe in Freigegebene Produkte zuweisen.
Wechseln Sie zu Navigationsbereich > Module > Produktinformationsverwaltung > Produkte > Freigegebene Produkte.
Klicken Sie auf die entsprechende Artikelnummer und dann auf Bearbeiten.
Klicken Sie auf der Registerkarte Verkauf auf Quellensteuer berechnen.
Notiz
Die Quellensteuer wird nicht berechnet, wenn Quellensteuer berechnen für diesen Artikel auf der Registerkarte Verkauf der Seite Freigegebenes Produkt nicht auf Ja gesetzt ist.
Wählen Sie eine Artikel-Quellensteuergruppe in der Liste Artikel-Quellensteuergruppe aus.
Klicken Sie auf Speichern.
Quellensteuergruppen und Artikel-Quellensteuergruppen können über die Seite Auftrag zugewiesen werden.
Die Standard-Quellensteuergruppe und die Artikel-Quellensteuergruppe werden als Standardeinträge in Auftragspositionen verwendet, wenn Sie einen neuen Auftrag erstellen.
Schein
Ab Version 10.0.32 sind die Felder Quellensteuergruppe und Artikel-Quellensteuergruppe auf der Seite Freitextrechnung in die Zeilen integriert. Die Quellensteuer wird bei der Begleichung von Freitextrechnungen berechnet und gebucht.
Die Quellensteuer über die Debitorzahlungserfassung berechnet und gebucht. Sie können den entsprechenden Quellensteuercode und den tatsächlichen Quellensteuerbetrag auf der Registerkarte Quellensteuer der Seite Buchungen ausgleichen manuell anpassen.
Der berechnete Quellensteuerbetrag wird von der Debitorenzahlung abgezogen und auf das Quellensteuer-Gegenkonto über einen dazugehörigen Beleg gebucht.