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MICROSOFT-SOFTWARE-LIZENZ BEGRIFFE - MICROSOFT WINDOWS ADMIN CENTER – VORSCHAU


Diese Lizenzbestimmungen sind ein Vertrag zwischen Ihnen und der Microsoft Corporation (oder einem mit Microsoft verbundenen Unternehmen). Sie gelten für die oben genannte Software und alle Microsoft-Dienste oder Softwareupdates (es sei denn, diese Dienste oder Updates werden durch neue oder zusätzliche Bestimmungen ergänzt; in diesem Fall gelten künftig deren Bestimmungen und weder Ihre noch die Rechte von Microsoft in Bezug auf vorher aktualisierte Software oder Dienste werden geändert.) SOLANGE SIE DIESE LIZENZBEDINGUNGEN EINHALTEN, HABEN SIE UNTEN STEHENDE RECHTE. MIT NUTZUNG DER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE DIESE BEDINGUNGEN.

  1. INSTALLATIONS- UND NUTZUNGSRECHTE.
    a) Allgemein. Installieren und verwenden Sie eine beliebige Anzahl von Kopien der Software auf Ihren Geräten, die lizenzierte Kopien des Betriebssystems von Microsoft Windows ausführen.
    b) Einsatz. Sie können die Software in einer funktionieren Umgebung verwenden, um zu testen, wie sie mit Ihren Programmen funktioniert, vorausgesetzt:
    - Sie angemessene Vorsichtsmaßnahmen zum Sichern und Schutz Ihrer Daten ergreifen.
    - Sie sich zu einer solchen Verwendung unmittelbar nach den Änderungshinweisen von Microsoft verpflichten; und
    - Auf die Produktionsumgebung nur durch Ihre Mitarbeiter und Auftragnehmer zugegriffen werden kann.
    c) Komponenten von Drittanbietern. Die Software kann Komponenten von Drittanbietern enthalten, die unter dieser Vereinbarung für Sie lizenziert werden. Lizenzbedingungen, Hinweise und Bestätigungen, sofern zutreffend, für Komponenten für Drittanbieter in der zugehörigen Hinweisdatei. Auch wenn diese Komponenten anderen Bestimmungen unterliegen, gelten Haftungsausschluss, Einschränkungen und Ausschlüsse für unten aufgeführte Schäden für den Umfang des anwendbaren Rechts.
    d) Erweiterungen. Die-Software bietet Ihnen die Möglichkeit, andere Softwarepakete von Microsoft und Drittanbietern von unserem Erweiterungs-Marketplace oder Paket-Manager herunterzuladen. Diese Pakete unterliegen einer eigene Lizenzen und sind nicht Teil dieser Vereinbarung. Microsoft übernimmt weder die Verteilung noch die Lizenzierung oder Garantien für irgendwelche Pakete von Drittanbietern.
  2. VORABVERSIONSSOFTWARE. Die Software ist eine Vorabversion. Die Vorabversion funktioniert möglicherweise nicht richtig. Microsoft kann diese für die endgültige, kommerzielle Version ändern. Des Weiteren sind wir berechtigt, keine Version für den Handel auf den Markt zu bringen. WENN SIE SICH ENTSCHLIEßEN, DIE RECHTE DIESES VERTRAGS ZU NUTZEN, ERKLÄREN SIE, DASS DIES IN IHREM ERMESSEN IST UND SIE ALLE VERANTWORTUNG UND RISIKEN FÜR SCHÄDEN AUF SICH NEHMEN, DIE MÖGLICHERWEISE ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE, EINSCHLIEßLICH UND OHNE EINSCHRÄNKUNG FÜR AUSFALL ODER UNTERBRECHUNG DER VORGÄNGE ODER DEN VERLUST VON DATEN ODER ANDEREN INHALTEN AUFTRETEN KÖNNEN.
  3. FEEDBACK. Wenn Sie Microsoft Feedback zur Software geben, berechtigen Sie Microsoft, Ihr Feedback zu verwenden, an Dritte weiterzugeben und für kommerzielle Zwecke und in jeglicher Weise und für jeglichen Zweck zu nutzen, ohne dafür Gebühren zu berechnen. Sie dürfen kein Feedback geben, das unter einen Lizenzvertrag fällt, der es erforderlich macht, dass Microsoft die eigene Software oder Dokumentation an Dritte lizenziert, weil Microsoft Ihr Feedback einfließen lässt. Diese Rechte sind über die Laufzeit dieser Vereinbarung hinaus gültig.
  4. DIE DATENSAMMLUNG AN. Die Software sammelt möglicherweise Informationen über Sie und Ihre Verwendung der Software und sendet diese Informationen an Microsoft. Microsoft kann diese Informationen verwenden, um Dienste bereitzustellen und Produkte und Dienste von Microsoft zu verbessern. Ihre Rechte, dies zu widerrufen (falls vorhanden), sind in der Produktdokumentation beschrieben. Einige Features in der Software ermöglichen eventuell das Sammeln von Benutzerdaten der Anwendungen, die die Software verwenden oder darauf zugreifen. Wenn Sie diese Features verwenden, um die Sammlung von Daten in Ihren Anwendungen zu ermöglichen, müssen Sie das geltende Recht einhalten, inklusive der erforderlichen Zustimmung des Benutzere und eine gut sichtbare Datenschutzrichtlinie einhalten, die den Benutzer genauestens darüber informiert, wie Sie deren Daten verwenden, erfassen und freigeben. Weitere Informationen zur Sammlung von Daten und deren Verwendung von Microsoft finden Sie in der Produktdokumentation und in den Datenschutzbestimmungen von Microsoft unter (http://aka.ms/privacy). Sie stimmen der Einhaltung aller geltenden Vorschriften der Datenschutzbestimmungen von Microsoft zu.
  5. HAFTUNGSFREISTELLUNG. Sie stimmen zu, Microsoft von sämtlichen Forderungen hinsichtlich der Verbreitung oder Nutzung Ihrer Software in einer Live-Produktionsumgebung schadlos halten. Sie halten Microsoft von sämtlichen Forderungen, einschließlich Anwaltsgebühren, hinsichtlich der Verbreitung oder Nutzung Ihrer Programme schadlos, die von Microsoft in Zusammenhang mit diesen Ansprüchen oder Klagen anfallen.
  6. UMFANG DER LIZENZ. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Alle anderen Rechte verbleiben bei Microsoft. Es sei denn, anwendbares Recht gibt Ihnen ungeachtet dieser Einschränkung umfassendere Rechte, dürfen Sie nicht (und haben kein Recht):
    a) technische Beschränkungen der Software zu umgehen, die lediglich bestimmte Nutzungsarten zulassen;
    b) Zurückentwickeln (Reverse Engineering), Dekompilieren oder Disassemblieren der Software;
    c) Entfernen, Minimieren, Blockieren oder Ändern von Hinweisen von Microsoft oder seinen Zulieferern in der Software;
    d) Verwendung der Software in gesetzeswidriger Weise oder zur Erstellung und Verbreitung von Schadsoftware; oder
    e) Freigeben, Veröffentlichen, Verteilen oder Verleihen der Software oder Bereitstellen der Software als eigenständige gehostete Lösung für andere oder Übertragen der Software oder dieser Vereinbarung an Dritte.
  7. AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN. Sie sind verpflichtet, alle nationalen und internationalen Exportgesetze und -bestimmungen einzuhalten, die für die Software gelten, einschließlich Beschränkungen in Bezug auf Bestimmungsorte, Endbenutzer und die Endnutzung. Weitere Informationen zu Exportbeschränkungen finden Sie unter http://aka.ms/exporting.
  8. SUPPORTDIENSTE. Microsoft ist im Rahmen dieses Vertrags nicht für die Erbringung von Supportleistungen für die Software zuständig. Der Support wird „wie besehen“, „ohne Garantie auf Fehlerfreiheit“ und ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt.
  9. UPDATES. Die Software sucht regelmäßig nach Updates, lädt diese herunter und installiert sie. Sie dürfen Updates nur von Microsoft oder autorisierten Quellen beziehen. Microsoft aktualisiert möglicherweise Ihr System, um Ihnen Updates bereitzustellen. Sie stimmen dem Erhalt dieser automatischen Updates ohne vorherige Ankündigung zu. Updates enthalten oder unterstützen möglicherweise nicht alle vorhandenen Softwarefunktionen, Dienste oder Peripheriegeräte.
  10. GESAMTE VEREINBARUNG. Dieser Vertrag sowie alle von Microsoft zur Verfügung gestellten Bestimmungen für Ergänzungen, Updates oder Drittanbieteranwendungen, gilt als gesamter Vertrag für die Software.
  11. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND ZUR BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN. Wenn Sie die Software in den Vereinigten Staaten oder in Kanada erworben haben, regeln die Gesetze des Bundesstaats oder der Provinz, in dem oder der Sie ansässig sind (oder das Unternehmen seinen Hauptsitz hat), unter Ausschluss des Kollisionsrechts die Auslegung dieser Vereinbarung, und gelten für Ansprüche, die aus deren Verletzung entstehen, sowie für alle anderen Ansprüche (einschließlich Verbraucherschutz, unlauterer Wettbewerb und Schadenersatz). Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze dieses Landes. Im Fall eines zuständigen Bundesgerichts erkennen Sie und Microsoft die ausschließliche Gerichtsbarkeit und den Gerichtsstand des Bundesgerichts von King County, Washington, für alle Rechtsstreitigkeiten vor Gericht an. Andernfalls erkennen Sie und Microsoft die ausschließliche Gerichtsbarkeit und den Gerichtsstand des Bundesgerichts Superior Court von King County, Washington, für alle Rechtsstreitigkeiten vor Gericht an.
  12. VERBRAUCHERRECHTE; REGIONALE ABWEICHUNGEN. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte Rechte. Unter Umständen stehen Ihnen im Rahmen der Gesetze des Bundeslandes oder Landes, in dem Sie ansässig sind, weitere Rechte wie Verbraucherrechte zu. Neben Ihrer Beziehung mit Microsoft stehen Ihnen ebenfalls eventuell Rechte im Hinblick auf die Partei zu, von der Sie die Software erworben haben. Dieser Vertrag ändert diese Rechte nicht, sofern die Gesetze Ihres Bundeslandes oder Landes dies nicht zulassen. Wenn Sie beispielsweise die Software in einer der folgenden Regionen erworben haben, in denen das Gesetz des Landes gilt, gelten folgende Bestimmungen:
    a) Australien. Nach dem Australian Consumer Law gelten gesetzliche Garantien und es besteht an keiner Stelle in diesem Vertrag die Absicht, diese Rechte einzuschränken.
    b) Kanada. Wenn Sie die Software in Kanada erworben haben, können Sie den Erhalt der Updates durch Deaktivieren der automatischen Updatefunktion oder Trennen des Geräts vom Internet verhindern (wenn und falls Sie sich erneut mit dem Internet verbinden, wird das Überprüfen und Installieren von Updates durch die Software jedoch fortgesetzt); dies gilt ebenfalls für die Deinstallation der Software. Die Produktdokumentation enthält ggf. auch Informationen zum Deaktivieren von Updates für Ihr Gerät oder für die Software.
    c) Deutschland und Österreich.
    i. Garantie. Wenn die Software ordnungsgemäß lizenziert ist, wird sie genau wie in der Begleitdokumentation von Microsoft angegeben ausgeführt. Microsoft bietet jedoch keine vertragliche Garantie in Bezug auf die lizenzierte Software.
    ii. Haftungsbeschränkung. Im Fall von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten, auf Produkthaftung basierenden Ansprüchen sowie bei Todesfällen oder Personenschäden übernimmt Microsoft gemäß dem Gesetzesrecht die Verantwortung.
    Gemäß der vorangehenden Klausel (ii) haftet Microsoft bei einfacher Fahrlässigkeit nur dann, wenn ein Vertragsbruch von Microsoft gegen solche wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die fällige Leistung dieser Vereinbarung erleichtern und deren Verletzung den Zweck dieser Vereinbarung sowie die Konformität des Vertrauens einer Partei (sogenannte „Hauptverpflichtungen”) beeinträchtigen würde. In anderen Fällen der leichten Fahrlässigkeit übernimmt Microsoft keine Haftung für diese leichte Fahrlässigkeit.
  13. HAFTUNGSAUSSCHLUSS. DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN“ LIZENZIERT. SIE TRAGEN DAS MIT DER VERWENDUNG VERBUNDENE RISIKO. MICROSOFT ÜBERNIMMT KEINE AUSDRÜCKLICHE GEWÄHRLEISTUNG ODER GARANTIEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DIE LOKALEN GESETZE ZULÄSSIGEN UMFANG SCHLIESST MICROSOFT DIE IMPLIZITEN GARANTIEN DER HANDELSÜBLICHKEIT; EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER AUS.
  14. BESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS DES SCHADENERSATZES. FALLS SIE TROTZ DES VORLIEGENDEN GARANTIEAUSSCHLUSSES ANSPRUCH AUF SCHADENSERSATZ HABEN; KÖNNEN SIE VON MICROSOFT UND DEREN LIEFERANTEN NUR EINEN ERSATZ FÜR DIREKTE SCHÄDEN BIS ZU EINEM BETRAG VON 5 US-DOLLAR ERHALTEN. SIE KÖNNEN KEINERLEI ANDERE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH FOLGESCHÄDEN, ENTGANGENER GEWINNE, SPEZIELLER, INDIREKTER ODER ZUFÄLLIGER SCHÄDEN HAFTBAR MACHEN NICHT WIEDERHERSTELLEN.
    Diese Beschränkung gilt für jeden Gegenstand im Zusammenhang mit der Software, Diensten, Inhalten (einschließlich Code) auf Internetseiten von Drittanbietern oder Programmen von Drittanbietern und Ansprüche aus Vertragsverletzungen, Verletzungen der Garantie oder der Gewährleistung, verschuldensunabhängiger Haftung, Fahrlässigkeit oder anderen unerlaubten Handlungen im durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang.
    Dies gilt auch für den Fall, dass Microsoft die Möglichkeit der Schäden bekannt war oder hätte bekannt sein müssen. Obige Beschränkung und obiger Ausschluss gelten möglicherweise nicht für Sie, weil Ihr Bundesstaat, Provinz oder Land den Ausschluss oder die Beschränkung von beiläufig entstandenen Schäden, Folgeschäden oder sonstigen Schäden nicht gestattet.