Der Reparaturvorgang für eine Office Click-to-Run-Anwendung startet nicht.

Symptome

Gehen Sie davon aus, dass eine Microsoft Office Klick-und-Los-Anwendung mehrmals abstürzt, wenn Sie versuchen, sie zu starten, und dann wird die folgende Meldung angezeigt:

Outlook konnte nicht im abgesicherten Modus gestartet werden. Möchten Sie mit der Reparatur beginnen?

Sie erhalten eine Meldung, die besagt, dass Outlook nicht im abgesicherten Modus gestartet werden konnten.

Wenn Sie im Dialogfeld auf "Ja" klicken, wird der Reparaturvorgang nicht gestartet.

Ursache

Dies ist ein bekanntes Problem bei Office Click-to-Run-Anwendungen.

Problemumgehung

Um die Office Click-to-Run-Anwendung zu reparieren, führen Sie je nach Windows-Version, die auf dem Computer installiert ist, die folgenden Schritte aus.

Windows 10, Windows 8.1 und Windows 8:

  1. Geben Sie auf dem startbildschirm Windows Systemsteuerung ein.
  2. Klicken oder tippen Sie auf Systemsteuerung.
  3. Klicken oder tippen Sie unter "Programme" auf "Programm deinstallieren".
  4. Klicken oder tippen Sie auf Microsoft 365, und klicken oder tippen Sie dann auf "Ändern".
  5. Klicken oder tippen Sie auf "QuickRepair", und klicken oder tippen Sie dann auf "Reparieren". Möglicherweise müssen Sie Ihren Computer neu starten, nachdem der Reparaturvorgang abgeschlossen ist.

Windows 7:

  1. Klicken Sie auf Start und dann auf Systemsteuerung.

  2. Doppelklicken Sie auf "Programme und Features".

  3. Klicken Sie auf Microsoft 365, und klicken Sie dann auf "Ändern".

  4. Wählen Sie "Schnellreparatur" aus, und klicken Sie dann auf "Reparieren". Möglicherweise müssen Sie Ihren Computer neu starten, nachdem der Reparaturvorgang abgeschlossen ist.

    Hinweis Wenn das Absturzproblem nach Verwendung der Option "Schnellreparatur" nicht behoben wurde, verwenden Sie die Option "Onlinereparatur", wie im folgenden Dialogfeld angezeigt:

    Wählen Sie die Option

Status

Microsoft hat bestätigt, dass es sich hierbei um ein Problem bei den Microsoft-Produkten handelt, die im Abschnitt "Gilt für" aufgeführt sind.