Sonstiges.
a) Einhaltung von Exportbestimmungen. Die Parteien erkennen an, dass Programminhalte unter Umständen dem Exportrecht der USA und anderer Länder unterliegen. Sie müssen alle entsprechenden internationalen und nationalen Gesetze einhalten, darunter die Regelungen der USA zur Exportkontrolle (U.S. Export Administration Regulations) sowie die Beschränkungen im Hinblick auf Endbenutzer*innen, Endnutzung und Bestimmungsort, die von der Regierung der USA und anderen Regierungen erlassen wurden. Zusätzliche Informationen finden Sie unter https://www.microsoft.com/en-us/exporting.
b) Gesamter Vertrag. Diese Vereinbarung stellt den gesamten Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt alle mündlichen oder schriftlichen vorherigen oder gleichzeitigen Zusicherungen, Besprechungen, Vorschläge, Verhandlungen, Bedingungen und Vereinbarungen sowie alle Mitteilungen zwischen den Parteien in Zusammenhang mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung und alle bisherigen Absprachen oder Handelsbräuche. Im Fall eines Konflikts zwischen den Bestimmungen dieser Vereinbarung und den spezifischen Anforderungen für Qualifikationsnachweise gelten die Bestimmungen der spezifischen Anforderungen für Qualifikationsnachweise nur im Umfang des betreffenden Widerspruchs und einzig im Hinblick auf den betreffenden Microsoft-Qualifikationsnachweis.
c) Abtretung. Sie dürfen weder Ihre aus dieser Vereinbarung resultierenden Rechte abtreten, übertragen oder unterlizenzieren noch Ihre mit der Vereinbarung verbundenen Verpflichtungen delegieren, und zwar in jedem Fall, ob freiwillig, unfreiwillig, kraft Gesetzes oder anderweitig.
d) Anwaltskosten. Wenn eine Partei zur Wahrung von Rechten aus dieser oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Rechtsanwälte einsetzt, ist die obsiegende Partei berechtigt, die Erstattung angemessener Anwaltsgebühren, Kosten und sonstiger Aufwendungen, einschließlich der entstandenen Kosten und Gebühren für eine Berufung oder ein Konkursverfahren oder ähnliches Verfahren, zu fordern.
e) Keine Ausschließlichkeit. Ihre Teilnahme an diesem Programm ist freiwillig. Nichts in dieser Vereinbarung hindert Sie daran, Technologien zu unterstützen, zu fördern, zu verteilen oder zu verwenden, die nicht von Microsoft stammen.
f) Beziehung der Parteien; nicht von Microsoft stammende Technologie. Sie haben aufgrund dieser Vereinbarung nicht das Recht, die Befugnis oder Autorität, im Namen von Microsoft eine Verpflichtung einzugehen, ob ausdrücklich oder konkludent, oder Zusicherungen und Gewährleistungen zu geben oder Microsoft in irgendeiner Hinsicht zu binden. Nichts in dieser Vereinbarung hindert Sie daran, Technologien zu unterstützen, zu fördern, zu verteilen oder zu verwenden, die nicht von Microsoft stammen.
g) Mitteilungen. Alle Nachrichten, Anfragen, Einwilligungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und anderen Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung (jeweils bezeichnet als „Mitteilung“) müssen schriftlich erfolgen und:
(i) im Fall von Mitteilungen an Microsoft an die im ersten Absatz dieser Vereinbarung angegebene Adresse gesendet werden; und
(ii) im Fall von Mitteilungen an Sie in Microsoft Learn bereitgestellt oder an Ihre E-Mail-Adresse (oder an eine andere Adresse, die gemäß diesem Abschnitt 13(g) von der empfangenden Partei von Zeit zu Zeit benannt werden kann) gesendet werden. Alle Mitteilungen müssen per persönlicher Zustellung, national anerkanntem Übernachtkurier (alle Gebühren im Voraus bezahlt), Fax, E-Mail (mit Sendebestätigung) oder Einschreiben (mit Rückschein und Vorauszahlung des Portos) übermittelt werden. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders vorgesehen, ist eine Mitteilung nur wirksam (y) nach Erhalt durch die empfangende Partei und (z), wenn die Partei, die die Mitteilung sendet, die Anforderungen dieses Abschnitts 13(g) erfüllt hat.
h) Verzicht; salvatorische Klausel. Jeglicher Verzicht einer Partei auf Bestimmungen dieser Vereinbarung ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich niedergelegt und von der verzichtenden Partei unterzeichnet ist. Sofern in dieser Vereinbarung nicht anders festgelegt, stellt die Nichtausübung oder verzögerte Ausübung eines Rechts, eines Rechtsmittels, einer Befugnis oder eines Privilegs aus dieser Vereinbarung keinen Verzicht dar und ist nicht als solcher auszulegen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung in einem Gerichtsstand ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar sein, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung sowie deren Wirksamkeit in anderen Gerichtsständen von einer solchen Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Undurchsetzbarkeit unberührt. Wenn festgestellt wird, dass eine Bestimmung ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar ist, wird sie als von dieser Vereinbarung trennbar erachtet, und sie hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.
i) Microsoft-Vertragsunternehmen: Das Microsoft-Vertragsunternehmen für diese Vereinbarung wird durch das Land oder die Region Ihres Standorts bestimmt. Die genauen Einzelheiten sind der folgenden Übersicht zu entnehmen:
i. Das Microsoft-Unternehmen für die folgenden Länder oder Regionen ist unten angegeben: Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Curacao, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Französisch-Guyana, Grenada, Guam, Guatemala, Guyana, Haiti, Honduras, Jamaika, Kanada, Kaimaninseln, Kolumbien, Martinique, Mexiko, Montserrat, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Puerto Rico, Saint Kitts und Nevis, Saint Lucia, Saint Pierre und Miquelon, Saint Vincent und Grenadinen, Surinam, Trinidad und Tobago, Turks und Caicos-Inseln, Uruguay, Venezuela, Vereinigte Staaten, Virgin Islands (Britisch) und Virgin Islands (US-amerikanisch):
Microsoft Corporation
One Microsoft Way
Redmond, WA 98052, USA
ii. Das Microsoft-Unternehmen für folgende Länder oder Regionen ist unten angegeben: Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrain, Belgien, Benin, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Bouvetinsel, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Dänemark, Demokratische Republik Kongo, Demokratische Republik São Tomé and Príncipe, Deutschland, Dschibuti, Elfenbeinküste, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Guadeloupe, Guinea-Bissau, Irland, Island, Israel, Italien, Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Kenia, Kirgisien, Komoren, Kongo, Kosovo, Kroatien, Kuwait, Lesotho, Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Mosambik, Namibia, Neukaledonien, Niederlande, Niger, Nigeria, Norwegen, Oman, Österreich, Pakistan, Polen, Portugal, Qatar, Republik Äquatorialguinea, Republik Guinea, Republik Kap Verde, Republik Ruanda, Republik Senegal, Réunion, Rumänien, Russische Föderation, Saint Helena, Sambia, San Marino, Saudi-Arabien, Schweden, Schweiz, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Slowakei, Slowenien, Somalia, Spanien, Spitzbergen und Jan Mayen, Südafrika, Swasiland, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tschad, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Weißrussland, Yemen, Zaire, Zentralafrikanische Republik und Zypern:
Microsoft Ireland Operations Limited
The Atrium, Block B, Carmenhall Road
Sandyford Industrial Estate
Dublin 18, Ireland
iii. Das Microsoft-Unternehmen für folgende Länder oder Regionen ist unten angegeben: Australien und Ozeanien, Bangladesch, Bhutan, Brunei Daressalam, Cook-Inseln, Fidschi, Französisch-Polynesien, Französische Gebiete im südlichen Indischen Ozean, Hongkong (Sonderverwaltungszone), Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Macao (Sonderverwaltungszone), Malaysia, Malediven, Marshall-Inseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Neuseeland, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Samoa, Singapur, Solomon-Inseln, Sri Lanka, Thailand, Timor-Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Vietnam, Volksdemokratische Republik Laos und Wallis oder Futuna-Inseln:
Microsoft Regional Sales Corporation
438B Alexandra Road, #04-09/12
Block B, Alexandra Technopark
Singapore 119968
iv. Die Microsoft-Gesellschaft für Japan ist folgende:
Microsoft Japan Company, Limited
Shinagawa Grand Central Tower
2-16-3, 2 Konan, Minato-ku,
Tokio 108-0075
Japan
v. Die Microsoft-Gesellschaft für Taiwan ist folgende:
Microsoft Taiwan Corporation
8F, No 7, Sungren Rd.
Shinyi Chiu, Taipei
Taiwan 110
vi. Die Microsoft-Gesellschaft für die Volksrepublik China ist folgende:
Microsoft (China) Company Limited6F Sigma Center
No. 49 Zhichun Road Haidian District
Beijing 100080, P.R.C
vii. Die Microsoft-Gesellschaft für die Republik Korea ist folgende:
Microsoft Korea, Inc.
5. Etage, Westflügel
POSCO-Zentrum
892 Daechi-Dong Gangnam-Gu
Seoul, 135-777, Korea
j) Anwendbares Recht. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Gerichtsbarkeit für diese Vereinbarung sind unten aufgeführt. Diese Rechts- und Gerichtsstandwahl hindert die Parteien nicht daran, im Falle einer Verletzung von Urheberrechten/gewerblichen Schutzrechten oder Vertraulichkeitsverpflichtungen vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen oder die Anerkennung eines Schiedsspruchs, Urteils oder Beschlusses durchzusetzen. Bei jedem zuständigen Gericht kann vorläufiger Rechtsschutz beantragt bzw. die Anerkennung eines Schiedsspruchs, Urteils oder Beschlusses durchgesetzt werden.
i.
Allgemeines: Mit Ausnahme der Bestimmungen im Abschnitt 13(j)(ii) gelten die Gesetze des Staates Washington für diese Vereinbarung. Wenn eine Bundesgerichtsbarkeit besteht, stimmen die Parteien der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand der Bundesgerichte in King County, Washington, zu. Wenn dies nicht der Fall ist, erklären sich die Parteien mit der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand des Obersten Gerichtshofs in King County, Washington, einverstanden.
ii.
Sonstige Bestimmungen: Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in einem der unten aufgeführten Länder oder in einer der unten aufgeführten Regionen, gilt die entsprechende Bestimmung und ersetzt den Abschnitt 13(j)(i), soweit dieser widersprüchlich ist:
A. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz an einem der folgenden Orte, wird diese Vereinbarung nach den Gesetzen in Singapur ausgelegt: Australien und Ozeanien, Bangladesch, Bhutan, Brunei, Daressalam, Cook-Inseln, Fidschi, Französisch-Polynesien, Französische Gebiete im südlichen Indischen Ozean, Hongkong (Sonderverwaltungszone), Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Macao (Sonderverwaltungszone), Malaysia, Malediven, Marshall-Inseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Neuseeland, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Samoa, Singapur, Solomon-Inseln, Sri Lanka, Thailand, Timor‑Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Volksdemokratische Republik Laos, Vietnam und Wallis oder Futuna-Inseln.
B. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Australien oder Ozeanien, Brunei, Malaysia, Neuseeland oder Singapur, stimmen Sie der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand der Gerichte in Singapur zu.
C. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz an einem der folgenden Orte, werden jegliche Streitigkeiten bezüglich dieser Vereinbarung, einschließlich aller Fragen im Zusammenhang mit ihrem Bestehen, ihrer Gültigkeit oder ihrer Kündigung, einem Schiedsgericht in Singapur übergeben und dort endgültig gemäß der Schiedsgerichtsordnung des Singapore International Arbitration Centre („SIAC“) entschieden: Bangladesch, Bhutan, Cook-Inseln, Fidschi, Französisch Polynesien, Französische Gebiete im südlichen Indischen Ozean, Hongkong SAR, Indien, Indonesien, Kambodscha, Kiribati, Macao SAR, Malediven, Marshall-Inseln, Mayotte, Mikronesien, Nauru, Nepal, Niue, Nördliche Marianen, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Pitcairn, Samoa, Solomon-Inseln, Sri Lanka, Thailand, Timor‑Leste, Tokelau, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Vietnam, Volksdemokratische Republik Laos und Wallis und Futuna-Inseln. Die SIAC-Schiedsgerichtsregeln werden durch diese Bezugnahme Bestandteil dieses Vertrages. Das Schiedsgericht besteht aus einem vom Vorsitzenden des SIAC ernannten Schiedsrichter. Die Sprache des Schiedsgerichts ist Englisch. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig, bindend und unanfechtbar und kann als Basis für weitere Urteile in Bangladesch, Indien, Indonesien, auf den Philippinen, in Sri Lanka, Thailand, Vietnam oder anderswo verwendet werden.
D. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Japan, gilt Folgendes: Die Vereinbarung wird nach den japanischen Gesetzen ausgelegt und geregelt. Sie erklären sich mit der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand des Amtsgerichts in Tokio einverstanden. Die obsiegende Partei kann bei allen Aktionen bezüglich dieser Vereinbarung die Erstattung angemessener Anwaltsgebühren, Kosten und anderer Ausgaben fordern.
E. Wenn Ihr Hauptgeschäftssitz in Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Armenien, Österreich, Aserbaidschan, Bahrain, Weißrussland, Belgien, Benin, Bosnien und Herzegowina, Botswana, Bouvet Island, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Komoren, Kongo, Elfenbeinküste, Kroatien, Zypern, Tschechien, Demokratische Republik São Tomé und Príncipe, Dänemark, Dschibuti, Ägypten, Estland, Äthiopien, Färöer Inseln, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Georgien, Englischland, Ghana, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Guadeloupe, Guinea-Bissau, Ungarn, Island, Irland, Israel, Italien, Jordanien, Kasachstan, Kenia, Kosovo, Kuwait, Kirgisistan, Lettland, Libanon, Lesotho, Liberia, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Libyen, Nordmazedonien, Madagaskar, Malawi, Mali, Malta, Mauretanien, Mauritius, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Marokko, Mosambik, Namibia, Niederlande, Neukaledonien, Niger, Nigeria, Norwegen, Oman, Pakistan, Polen, Portugal, Katar, Republik Kap Verde, Republik Äquatorialguinea, Republik Guinea, Republik Senegal, Réunion, Rumänien, Russische Föderation, Ruanda, Saint Helena, San Marino, Saudi-Arabien, Serbien, Seychellen, Sierra Leone, Slowakei, Slowenien, Somalia, Südafrika, Spanien, Spitzbergen und Jan Mayen, Swasiland, Schweden, Schweiz, Tadschikistan, Tansania, Togo, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Uganda, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Großbritannien, Usbekistan, Vatikanstadtstaat, Jemen, Zaire, Sambia oder Simbabwe liegt, gilt Folgendes:
Der Vertrag unterliegt dem Recht Irlands und wird nach diesem Recht ausgelegt. Sie erklären sich bei allen Streitigkeiten bezüglich dieser Vereinbarung mit der Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand der irischen Gerichte einverstanden.
F. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in der Volksrepublik China, gilt Folgendes. Im Rahmen dieses Vertrags umfasst die Volksrepublik China nicht Hongkong S.A.R., Macao S.A.R. oder Taiwan:
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Volksrepublik China und wird nach diesem Recht ausgelegt. Sie erklären sich damit einverstanden, jegliche Streitigkeiten bezüglich dieser Vereinbarung und aller Ergänzungen für eine verbindliche Entscheidung vorzutragen. Das Schiedsverfahren wird bei der China International Economic and Trade Arbitration Commission in Peking („CIETAC“) nach den aktuell geltenden Regeln durchgeführt.
G. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Kolumbien oder Uruguay, gilt Folgendes:
Alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Verfahren zwischen den Parteien in Bezug auf die Gültigkeit, Erstellung oder Leistung dieser Vereinbarung werden schiedsrichterlich entschieden. Das Schiedsverfahren findet gemäß den derzeit gültigen UNCITRAL Arbitration Rules statt. Die Berufungsbehörde ist die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, „ICC“), die gemäß den Regeln vorgeht, die von der ICC für diesen Zweck eingeführt wurden. Der Schiedsgerichtsstand ist Seattle, Washington, USA. Es gibt nur einen Schiedsrichter. Der Schiedsspruch beruht auf dem Gesetz und nicht auf Billigkeit und ist für die Parteien endgültig und bindend. Die Parteien stimmen hiermit unwiderruflich zu, sämtliche Belange und Rechtsstreitigkeiten, die in Verbindung mit diesem Vertrag entstehen, vor das Schiedsgericht in Seattle, Washington, USA, zu bringen.
H. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in der Republik Korea, gilt Folgendes: Die Vereinbarung wird nach den Gesetzen der Republik Korea ausgelegt und geregelt. Sie erklären sich mit der ausschließlichen Gerichtsbarkeit und dem Gerichtsstand des zentralen Amtsgerichts in Seoul einverstanden. Die obsiegende Partei bei der Durchsetzung eines Rechts oder Rechtsmittels unter dieser Vereinbarung oder bei der Auslegung einer Bestimmung dieser Vereinbarung ist berechtigt, die Erstattung angemessener Anwaltsgebühren, Kosten oder sonstiger Aufwendungen zu fordern.
I. Befindet sich Ihr Hauptgeschäftssitz in Taiwan, gilt Folgendes:
Die Bestimmungen dieses Vertrags unterliegen dem Recht von Taiwan und werden nach diesem Recht ausgelegt. Die Parteien bestimmen hiermit das Bezirksgericht (District Court) von Taipeh als Gericht der ersten Instanz, das zuständig für alle Streitigkeiten hinsichtlich dieses Vertrags ist.
k) Keine Drittbegünstigten. Durch diese Vereinbarung werden keine gesetzlichen Rechte, billigkeitsrechtlichen Rechtsbehelfe, Begünstigungen oder Rechtsmittel für andere Personen oder juristische Personen außer den Parteien begründet oder an diese übertragen. Keine Person oder juristische Person wird im Rahmen oder aufgrund dieser Vereinbarung als drittbegünstigt erachtet.
l) Überschriften; Aufbau. Die in dieser Vereinbarung verwendeten Abschnitts- und Absatzüberschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung. Sofern nicht durch Wörter wie „nur“ oder „ausschließlich“ eingeschränkt, sind die Begriffe „einschließlich“, „z. B.” und ähnliche Formulierungen in dieser Vereinbarung als gefolgt von den Wörtern „ohne Einschränkung“ zu verstehen.