Eine Canvas-App bearbeiten
Bearbeiten Sie jede Canvas-App, die Sie erstellt haben oder für die Sie eine Berechtigung als Mitbesitzer haben. Sie können eine App in Power Apps Studio bearbeiten.
Wenn Sie versuchen, eine App zu bearbeiten, die an anderer Stelle zur Bearbeitung geöffnet ist, gibt eine Meldung Aufschluss darüber, ob Sie oder ein anderer Benutzer sie bereits geöffnet hat.
Eine App bearbeiten
Melden Sie sich bei Power Apps an.
Wählen Sie im linken Navigationsbereich die Option Apps aus.
Wählen Sie eine App.
Wählen Sie aus dem oberen Menü Bearbeiten aus. Sie können auch „...“ (Weitere Befehle) für die App und dann Bearbeiten aus dem Dropdown-Menü auswählen.
Wenn die App, die Sie bearbeiten möchten, nicht angezeigt wird, überprüfen Sie, ob Sie die richtige Umgebung ausgewählt haben.
Zusammenarbeiten an einer App
Eine App kann mit anderen geteilt werden. Jeder Mitbesitzer einer App kann sie bearbeiten. Berücksichtigen Sie die folgenden Szenarien, wenn Sie über eine App zusammenarbeiten.
Bearbeiten einer App, die bereits bearbeitet wird
Eine App kann nur von einem Benutzer gleichzeitig bearbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie unter Herausfinden, wer an derselben App arbeitet.
Bearbeiten einer App über mehrere Sitzungen hinweg
Beachten Sie, dass Sie bereits eine App zum Bearbeiten geöffnet haben. Anschließend versuchen Sie, die App zum Bearbeiten auf einem anderen Gerät oder in einem anderen Browserfenster zu öffnen. In diesem Fall erhalten Sie die folgende Meldung.
Sie können die vorherige Sitzung überschreiben, aber Sie verlieren möglicherweise alle Änderungen, die Sie nicht gespeichert haben.
Nächste Schritte
Erfahren Sie mehr dazu, wie Sie einen Bildschirm, ein Steuerelement oder eine Datenverbindung hinzufügen.
Siehe auch
Hinweis
Können Sie uns Ihre Präferenzen für die Dokumentationssprache mitteilen? Nehmen Sie an einer kurzen Umfrage teil. (Beachten Sie, dass diese Umfrage auf Englisch ist.)
Die Umfrage dauert etwa sieben Minuten. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben. (Datenschutzbestimmungen).