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CdnOriginPatch Klasse

Definition

Ursprungseigenschaften, die für die Ursprungsaktualisierung erforderlich sind.

public class CdnOriginPatch
type CdnOriginPatch = class
Public Class CdnOriginPatch
Vererbung
CdnOriginPatch

Konstruktoren

CdnOriginPatch()

Initialisiert eine neue instance von CdnOriginPatch.

Eigenschaften

Enabled

Der Ursprung ist für den Lastenausgleich aktiviert oder nicht.

HostName

Die Adresse des Ursprungs. Domänennamen, IPv4-Adressen und IPv6-Adressen werden unterstützt. Dies sollte für alle Ursprünge in einem Endpunkt eindeutig sein.

HttpPort

Der Wert des HTTP-Ports. Der Wert muss zwischen 1 und 65535 liegen.

HttpsPort

Der Wert des HTTPS-Ports. Der Wert muss zwischen 1 und 65535 liegen.

OriginHostHeader

Der Hostheaderwert, der mit jeder Anforderung an den Ursprung gesendet wird. Wenn Sie diesen Wert leer lassen, bestimmt der Anforderungshostname diesen Wert. Azure CDN-Ursprünge wie Web-Apps, Blob Storage und Cloud Services erfordern, dass dieser Hostheaderwert standardmäßig mit dem Ursprungshostnamen übereinstimmt. Dadurch wird der unter Endpoint definierte Hostheader überschrieben.

Priority

Ursprungspriorität in der angegebenen Ursprungsgruppe für den Lastenausgleich. Höhere Prioritäten werden nicht für den Lastenausgleich verwendet, wenn ein Ursprung mit niedrigerer Priorität fehlerfrei ist. Muss zwischen 1 und 5 sein.

PrivateLinkAlias

Der Alias der Private Link-Ressource. Das Auffüllen dieses optionalen Felds gibt an, dass dieser Ursprung "Privat" ist.

PrivateLinkApprovalMessage

Eine benutzerdefinierte Nachricht, die in die Genehmigungsanforderung aufgenommen werden soll, um eine Verbindung mit dem Private Link herzustellen.

PrivateLinkLocation

Der Speicherort der Private Link-Ressource. Nur erforderlich, wenn "privateLinkResourceId" aufgefüllt wird.

PrivateLinkResourceId

Die Ressourcen-ID der Private Link Ressource. Das Auffüllen dieses optionalen Felds gibt an, dass dieses Back-End "Privat" ist.

Weight

Die Gewichtung des Ursprungs in der angegebenen Ursprungsgruppe für den Lastenausgleich. Der Wert muss zwischen 1 und 1000 liegen.

Gilt für: