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E-Rechnungen in Einzelhandelsgeschäften in Saudi-Arabien integrieren

Wichtig

Dieser Inhalt ist archiviert und wird nicht aktualisiert. Die neueste Dokumentation finden Sie unter Neuerungen oder Änderungen in Dynamics 365 Commerce. Die neuesten Veröffentlichungspläne finden Sie unter Dynamics 365- und Microsoft Power Platform-Veröffentlichungspläne.

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Benutzer*innen durch Administrator*innen, Entwickler*innen oder Analyst*innen - 28. November 2022

Geschäftswert

Diese Funktion befasst sich mit den Anforderungen von Phase 2 der Implementierung der elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien in Bezug auf vereinfachte elektronische Rechnungen, die für den Verkauf in Einzelhandelsgeschäften erstellt werden. Diese Funktion deckt die Anforderungen an die Übermittlung vereinfachter elektronischer Rechnungen an die saudischen Steuerbehörden im in Saudi-Arabien vorgeschriebenen Format ab. Diese Anforderungen umfassen die Generierung und das kryptografische Stempeln von elektronischen Rechnungen, das Drucken von QR-Codes in Quittungen für den Einzelhandelsverkauf und die Übermittlung der vereinfachten elektronischen Rechnungen.

Einzelheiten zur Funktion

Die saudischen Steuerbehörden hatten am 4. Dezember 2020 Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung angekündigt und veröffentlicht. Gemäß diesen Vorschriften ist die elektronische Rechnung als eine Rechnung definiert, die in einem strukturierten elektronischen Format über eine elektronische Lösung erstellt, gespeichert und geändert wird, die alle Anforderungen einer Steuerrechnung umfasst. Die elektronische Lösung muss alle Anforderungen einer Steuerrechnung oder einer vereinfachten Rechnung erfüllen. Eine handschriftliche oder eingescannte Rechnung gilt nicht als elektronische Rechnung. Weitere Informationen finden Sie in den Vorschriften.

Vereinfachte elektronische Rechnungen werden meist in B2C-Transaktionen verwendet, bei denen Käufer*innen die Rechnung nicht zum Vorsteuerabzug verwenden müssen. Im Handel werden vereinfachte elektronische Rechnungen für Cash-and-Carry- und Verkaufstransaktionen von Kund*innenaufträgen generiert.

Die Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung, wie sie für vereinfachte elektronische Rechnungen gelten, werden in Phasen vorgeschrieben:

  • In Phase 1, der Generierungsphase, müssen Steuerzahler vereinfachte elektronische Rechnungen in lesbaren Formaten erstellen und QR-Codes einfügen, die den Anforderungen von Phase 1 entsprechen. Phase 1 gilt ab dem 4. Dezember 2021 als obligatorisch. Commerce unterstützt dieses Szenario seit 2021.

  • Phase 2, die Integrationsphase, wird ab dem 1. Januar 2023 in Wellen von bestimmten Steuerzahlergruppen eingeführt. Sie beinhaltet die Einführung der Phase 2 für technische und geschäftliche Anforderungen für elektronische Rechnungen und elektronische Lösungen sowie die Integration dieser elektronischen Lösungen in die Systeme von ZATCA (Zakat, Tax and Customs Authority).

Um die Anforderungen der Phase 2 zu erfüllen, die für vereinfachte elektronische Rechnungen gelten, ist die folgende Funktionalität in Commerce verfügbar:

  • Generierung einer XML-Datei einer vereinfachten elektronischen Rechnung beim Abschluss einer Verkaufstransaktion in der Commerce-Verkaufsstelle
  • Generierung eines kryptografischen Stempels für die vereinfachte elektronische Rechnung
  • Generieren und Drucken des QR-Codes für die vereinfachte elektronische Rechnung, die den kryptografischen Stempel enthält
  • Übermittlung der vereinfachten elektronischen Rechnung aus Commerce headquarters an die saudi-arabischen Steuerbehörden zu Berichtszwecken

Die Funktionalität ist als Teil des Dienstupdates 10.0.31 sowie als Qualitätsupdate für die Dienstupdates 10.0.29 und 10.0.30 verfügbar. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel.

Notiz

Die Integration für elektronische Rechnungen in Saudi-Arabien in ZATCA ist nur als Funktion innerhalb des Diensts zur elektronischen Rechnungsstellung verfügbar.

Siehe auch

Vereinfachte elektronische Rechnungen für Saudi-Arabien erstellen und einreichen (Dokumente)