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Dieser Artikel gibt eine Übersicht über die Abschreibungsmethode "Lineare verbleibende Nutzungsdauer".
Wenn Sie ein Abschreibungsprofil für Anlagen erstellen und auf der Seite Abschreibungsprofile im Feld Methode die Option Lineare Nutzungsdauer auswählen, werden die Anlagen, denen dieses Abschreibungsprofil zugeordnet ist, auf Basis der gesamten Nutzungsdauer der jeweiligen Anlage abgeschrieben. Hierbei wird im Allgemeinen in jeder Abschreibungsperiode der gleiche Abschreibungsbetrag angewendet.
Der Unterschied im berechneten Abschreibungsbetrag zwischen den Methoden "Verbleibende lineare Nutzungsdauer" und "Lineare Nutzungsdauer" ergibt sich, wenn für die Anlage eine Wertregulierung gebucht wird.
Zum Einrichten der linearen Abschreibung nach Nutzungsdauer müssen Sie auch Optionen in den Feldern Abschreibungsjahr und Periodenhäufigkeit auf der Seite Abschreibungsprofile auswählen.
Auswählen eines Abschreibungsjahrs
Sie können entweder Kalender oder Steuerlich im Feld Abschreibungsjahr auf der Seite Abschreibungsprofile auswählen. Durch Ihre Auswahl werden die Optionen definiert, die im Feld Periodenhäufigkeit zur Verfügung stehen. Die Standardoption ist Kalender.
Kalender
Bei Auswahl der Option Kalender wird von einem Jahr mit Beginn 1. Januar und Ende 31. Dezember ausgegangen. Dies gilt auch, wenn der Steuerkalender anders definiert wurde.
Mit der Option Kalender wird die Abschreibungsbasis – in der Regel der Nettobuchwert abzüglich des Schrottwerts – am 1. Januar jedes Jahres aktualisiert. In den Beispielen weiter unten in diesem Artikel ist der Zähler im ersten Ausdruck in Berechnungen in der Spalte „Berechnung“ die Abschreibungsbasis.
Bei Auswahl der Option Kalender stehen im Feld Periodenhäufigkeit die folgenden Optionen zur Verfügung. Dieses Feld dient zum Definieren der Abgrenzung der Buchungsdaten und Beträge für Abschreibungen im Laufe des Kalenderjahrs:
- Bei „Jährlich“ wird am 31. Dezember ein Betrag gebucht.
- Monatlich bucht am Ende jedes Kalendermonats einen monatlichen Betrag.
- Vierteljährlich bucht einen Quartalsbetrag am Ende jedes Kalenderquartals (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember).
- Halbjährlich bucht am Ende jedes Kalenderhalbjahres (30. Juni und 31. Dezember) einen Halbjahresbetrag.
- „Täglich“ bucht den Abschreibungsbetrag für die tägliche Abschreibungsmethode mit einer Transaktion pro Tag.
Wenn Sie z. B. Jährlich auswählen, wird die jährliche Abschreibung nur einmal am 31. Dezember eines Jahres gebucht. Bei Auswahl von Monatlich wird die monatliche Abschreibung jeden Monat als 1/12 des jährlichen Abschreibungsbetrags gebucht.
Steuerlich
Wenn Sie die Option Steuerlich im Feld Abschreibungsjahr auswählen, wird Abschreibungsmethode „Lineare Nutzungsdauer“ verwendet. Sie wird anhand des Geschäftsjahres berechnet, das in dem Steuerkalender festgelegt ist, der für das Wertmodell oder Abschreibungsbuch angegeben ist, oder anhand des Steuerkalender, der auf der Seite Sachkonto ausgewählt wurde. Steuerkalender werden auf der Seite Steuerkalender eingerichtet.
Für ein Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni beginnt die Abschreibungsberechnung am 1. Juli. Das Geschäftsjahr kann länger oder kürzer als 12 Monate sein. Die Abschreibung wird automatisch für jede Steuerperiode angepasst. Die Länge des nächsten Geschäftsjahres basiert auf den Finanzzeiträumen, die Sie beim Erstellen eines neuen Geschäftsjahres auf der Seite Steuerkalender einrichten.
Bei Auswahl der Option Steuerlich stehen im Feld Periodenhäufigkeit die folgenden Optionen zur Verfügung:
- Bei Auswahl von „Jährlich“ wird der Gesamtbetrag der für das Geschäftsjahr berechneten Abschreibung am letzten Tag des Geschäftsjahrs als ein Betrag gebucht.
- Der Geschäftszeitraum berechnet den Gesamtbetrag der Abschreibung für das Geschäftsjahr, der für die auf der Seite Geschäftskalender für den Geschäftskalender definierten Zeiträume aufläuft.
Beispiel: Lineare Abschreibung einer unveränderten Anlage
Angenommen, eine Anlage weist die folgenden Merkmale auf.
Merkmal | Wert |
---|---|
Anschaffungskosten | 11,000 |
Schrottwert | 1.000 |
Abschreibungsgrundlage | 10.000 |
Nutzungsdauer (Jahre) | 5 |
Jährliche Abschreibung | 2.000 |
In jedem Jahr wird der gleiche Betrag abgeschrieben. (Anschaffungskosten - Schrottwert) / Nutzungsdauer (Jahre)
Periode | Berechnung des jährlichen Abschreibungsbetrags | Nettobuchwert am Ende des Jahres |
---|---|---|
Jahr 1 | (11.000 - 1.000) / 5 = 2.000 | 9.000 |
Jahr 2 | (11.000 - 1.000) / 5 = 2.000 | 7.000 |
Jahr 3 | (11.000 - 1.000) / 5 = 2.000 | 5.000 |
Jahr 4 | (11.000 - 1.000) / 5 = 2.000 | 3.000 |
Jahr 5 | (11.000 - 1.000) / 5 = 2.000 | 1.000 |
Beispiel: Lineare Abschreibung einer geänderten Anlage
Angenommen, dass Sie in Jahr 2 eine Anschaffungsänderung von 4.000 an der Anlage vornehmen.
Die Nutzungsdauer der Anschaffungsänderung ist die gleiche wie die der Anlage selbst und beginnt mit dem Zeitpunkt der Anschaffung. Am Ende von Jahr 5 verbleibt ein Nettobuchwert entsprechend dem Nettobuchwert der Anschaffungsänderung. Die Abschreibung nach Perioden wird wie in der nachstehenden Tabelle gezeigt berechnet.
Periode | Berechnung des jährlichen Abschreibungsbetrags | Nettobuchwert am Ende des Jahres |
---|---|---|
Jahr 1 | 10.000 / 5 = 2.000 | 11.000 - 2.000 = 9.000 |
Jahr 2 | 4.000 (Anschaffungsänderung) | 9.000 + 4.000 =13.000 |
Jahr 2 | 14.000 / 5 = 2.800 | 13.000 - 2.800 = 10.200 |
Jahr 3 | 14.000 / 5 = 2.800 | 10.200 - 2.800 = 7.400 |
Jahr 4 | 14.000 / 5 = 2.800 | 7.400 - 2.800 = 4.600 |
Jahr 5 | 14.000 / 5 = 2.800 | 4.600 - 2.800 = 1.800 |
Jahr 6 | Rest 800* | 1.800 – 800 = 1.000 |
*Da der Restbetrag geringer als der Abschreibungsbetrag ist, wird nur der Restbetrag abzüglich des Schrottwerts genommen.