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Mehrwertsteuerzahlungen und Rundungsregeln

In diesem Artikel wird beschrieben, wie sich die Rundungsregeleinstellung auf die Mehrwertsteuer-Behörden und auf die Rundung des Mehrwertsteuersaldos während der Abrechnung und Buchung der Mehrwertsteuer auswirkt.

In regelmäßigen Abständen muss Mehrwertsteuer gemeldet werden und an die Steuerbehörde abgeführt werden. Diese Aktion kann abgeschlossen werden, indem die Informationen zur Bank und Beitragsmehrwertsteuerprozess in der Mehrwertsteuerseite ausführt. Die Mehrwertsteuer für einen Zeitraum wird mit den Mehrwertsteuerkonten ausgeglichen und der Mehrwertsteuersaldo wird zum Konto „Mehrwertsteuerabrechnung“ gebucht. Der Mehrwertsteuersaldo, der im Konto „Mehrwertsteuerabrechnung“ gebucht wird, kann je nach Anforderung der Steuerbehörden gerundet werden, indem eine Rundungsregel für die Mehrwertsteuerseite eingerichtet wird.

Die Rundungsdifferenz wird zum Konto "Rundung Mehrwertsteuer" gebucht, das im Feld "Konten für automatische Buchungen" im "Hauptbuch" ausgewählt wird.

Das Beispiel unten veranschaulicht, wie der Rundenregel bei "Mehrwertsteuerbehörde" funktioniert.

Beispiele

Die Gesamtumsatzsteuer für eine Periode zeigt ein Guthaben von -98.765,43 an. Die juristische Person hat mehr Mehrwertsteuer eingenommen, als sie bezahlt hat. Daher schuldet die juristische Person der Steuerbehörde Geld.

Die juristische Person möchte eine Rundungsmethode verwenden, mit der der Saldo auf die nächsten 1,00 gerundet wird. Der Benutzer, der für die Mehrwertsteuerbuchhaltung zuständig ist, führt die folgenden Schritte aus.

  1. Klicken Sie auf Steuer>Indirekte Steuern>Mehrwertsteuer>Mehrwertsteuerbehörden.
  2. Wählen Sie im Inforegister Allgemein im Feld Rundungsart die Option Normal aus.
  3. Geben Sie im Feld Rundung die Zahl 1,00 ein.
  4. Wenn die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt werden soll, wechseln Sie zu Steuer>Meldungen>Mehrwertsteuer>Mehrwertsteuer abrechnen und buchen. Im Mehrwertsteuer-Abrechnungskonto können Sie sehen, dass der Steuerverbindlichkeitsbetrag von 98.765,43 auf 98.765 abgerundet wird.

Die folgende Tabelle zeigt, wie ein Betrag von 98.765,43 gerundet wird. Dabei wird jede Rundungsmethode angewendet, die im Feld Rundungsart auf der Seite Steuerbehörden verfügbar ist.

Notiz

Wenn der Rundungswert auf 0,00 eingestellt ist, gilt Folgendes:

  • Bei normaler Rundung ist das Rundungsverhalten das Gleiche wie für Rundung = 0,01.
  • Für Option der Rundungsart, Abrunden, Aufrunden und Eigener Vorteil ist das Verhalten mit dem für Rundung = 1,00 identisch.
Option der Rundungsart Rundungswert = 0,01 Rundungswert = 0,10 Rundungswert = 1,00 Rundungswert = 100,00 Rundungswert = 0,00
Normal 98,765.43 98,765.40 98,765.00 98,800.00 98,765.43
Abwärts 98,765.43 98,765.40 98,765.00 98,700.00 98,765.00
Aufrunden 98,765.43 98,765.50 98,766.00 98,800.00 98,766.00
Eigener Vorteil, für ein Guthaben 98,765.43 98,765.40 98,765.00 98,700.00 98,765.00
Eigener Vorteil, für ein Debitorensaldo 98,765.43 98,765.50 98,766.00 98,800.00 98,766.00

Normale Rundung und Rungungsgenauigkeit ist 0,01

  <tr>
    <td>Rounding
    </td>
    <td>Calculation process
    </td>
  </tr>
    <tr>
    <td>round(1.015, 0.01) = 1.02
    </td>
    <td>
      <ol>
        <li>round(1.015 / 0.01, 0) = round(101.5, 0) = 102
        </li>
        <li>102 * 0.01 = 1.02
        </li>
      </ol>
    </td>
  </tr>
    <tr>
    <td>round(1.014, 0.01) = 1.01
    </td>
    <td> <ol>
        <li>round(1.014 / 0.01, 0) = round(101.4, 0) = 101
        </li>
        <li>101 * 0.01 = 1.01
        </li>
      </ol>
    </td>
  </tr>
    <tr>
    <td>round(1.011, 0.02) = 1.02
    </td>
    <td> <ol>
        <li>round(1.011 / 0.02, 0) = round(50.55, 0) = 51
        </li>
        <li>51 * 0.02 = 1.02
        </li>
      </ol>
    </td>
  </tr>
    <tr>
    <td>round(1.009, 0.02) = 1.00
    </td>
    <td> <ol>
        <li>round(1.009 / 0.02, 0) = round(50.45, 0) = 50
        </li>
        <li>50 * 0.02 = 1.00
        </li>
      </ol>
    </td>
  </tr>
</table>

Notiz

Wenn Sie "Eigener Vorteil" auswählen, erfolgt die Rundung immer zum Vorteil der juristischen Person.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Themen: