Hinweis
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Die Inhalte, die Sie auf NuGet.org hochladen oder von NuGet.org aus aufrufen, können den US-amerikanischen Exportkontrollgesetzen unterliegen, beispielsweise den U.S. Export Administration Regulations (EAR). Nachstehend werden zu Ihrer Unterstützung einige Informationen zur Verfügung gestellt, aber letztlich sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Nutzung von NuGet.org und sämtlichen damit verbundenen Diensten allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht, einschließlich der Exportkontrollgesetze der USA, und mit unseren Nutzungsbedingungen konform ist.
Öffentlich verfügbarer Verschlüsselungsquellcode
Vorbehaltlich der in den EAR beschriebenen Meldepflicht unterliegt der unter ECCN 5D002 klassifizierte Verschlüsselungsquellcode nicht mehr den EAR. Dieser Quellcode ist öffentlich zugänglich, auch wenn er einer ausdrücklichen Vereinbarung zur Zahlung einer Lizenzgebühr oder einer Nutzungsgebühr für die kommerzielle Produktion oder den Verkauf eines unter Verwendung des Quellcodes entwickelten Produkts unterliegt.
Meldepflicht
Wie in den EAR (Teil 742.15(b) und 734.3(b)(3)) angegeben, muss die natürliche oder juristische Person, die Verschlüsselungsquellcode bereitstellt oder hochlädt, das U.S. Bureau of Industry and Security (BIS) und den ENC Encryption Request Coordinator per E-Mail über den Internetstandort (z. B. URL oder Internetadresse) des öffentlich zugänglichen Verschlüsselungsquellcodes, der unter ECCN 5D002 fällt, informieren oder jeweils eine Kopie des öffentlich zugänglichen Verschlüsselungsquellcodes bereitstellen. Wenn Sie den Verschlüsselungsquellcode aktualisieren oder ändern, müssen Sie beiden Einrichtungen immer dann zusätzliche Kopien bereitstellen, wenn die kryptografische Funktionalität des Verschlüsselungsquellcodes aktualisiert oder modifiziert wird. Ferner müssen Sie das BIS und den ENC Encryption Request Coordinator jedes Mal benachrichtigen, wenn nach einer Veröffentlichung des Verschlüsselungsquellcodes im Internet (z.B. über NuGet.org) der Internetstandort geändert wird. Eine Verpflichtung zur Meldung von Aktualisierungen oder Änderungen des Verschlüsselungsquellcodes am zuvor gemeldeten Standort besteht hingegen nicht. Übermitteln Sie die Benachrichtigung oder Kopie in allen Fällen an crypt@bis.doc.gov und enc@nsa.gov.
Kommerzielle Software
Eine Befreiung des öffentlich zugänglichen Quellcodes von der Exportkontrollgerichtsbarkeit durch den vorstehend beschriebenen Meldeprozess gilt nicht für kommerzielle Software, die solche Elemente beinhaltet oder daraus abgeleitet ist. Sie sind allein verantwortlich für die Einhaltung der Exportgesetze, die für kommerzielle Software gelten, die über NuGet.org gehosteten Quell- oder Objektcode enthält oder daraus abgeleitet ist.
Weitere Informationen zu Exportbeschränkungen und geografischen Exportbeschränkungen finden Sie unter Microsoft Exporting.