Steuerliche Aspekte für kommerzielle Marketplace-Herausgeber
Geeignete Rollen: Globaler Administrator
Auf dieser Seite werden die steuerlichen Zuständigkeiten und steuerlichen Überlegungen für Herausgeber im kommerziellen Marketplace (Herausgeber) und Entwickler im Consumer Marketplace (Entwickler) im Zusammenhang mit Endbenutzerkäufen von Herausgeber-/Entwicklerprodukten gemäß der Microsoft Azure Marketplace Publisher-Vereinbarung bzw. der App-Entwicklervereinbarung beschrieben.
Die folgenden Informationen sind zusätzlich zu den Geschäftsbedingungen in der Microsoft-Herausgebervereinbarung und der Vereinbarung für App-Entwickler vorgesehen und sollen sie nicht ersetzen.
Sofern nicht anders angegeben, gelten die folgenden Informationen sowohl für Herausgeber des kommerziellen Marketplace als auch für Entwickler des Consumer Marketplace, die ihre Produkte/Angebote über Microsoft Marketplaces zum Verkauf zur Verfügung stellen.
Endkundenbesteuerung
Die Verantwortlichkeiten von Microsoft und Herausgebern/Entwicklern für Verkäufe, Nutzung, Waren und Dienstleistungen, die Wertschöpfung oder ähnliche Steuern (sofern vorhanden) auf Endkundenverkäufe (Endbenutzerbesteuerung) hängen von dem Land ab, in dem Herausgeber/Entwickler sich dafür entscheiden, Produkte/Angebote für Endbenutzer über die Microsoft Marketplaces zum Verkauf anzubieten.
In der folgenden Tabelle sind die Umstände und die Verantwortung für die Endbenutzerbesteuerung in Ländern aufgeführt, in denen Verkäufe über Microsoft Marketplaces zulässig sind. Die folgenden Informationen können sich ändern, und Herausgeber/Entwickler sind dafür verantwortlich, diese Seite auf aktuelle, genaue Informationen zu überprüfen.
In Ländern mit Herausgeber-/Entwicklerverwaltung fungiert Microsoft als Agent oder Kommissionär (sofern zutreffend) des Herausgebers/Entwicklers. Herausgeber/Entwickler erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass Herausgeber/Entwickler die alleinige Verantwortung dafür haben, alle für die Endbenutzerbesteuerung erforderlichen Compliancebedingungen zu bestimmen und zu verwalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Registrierung, Steuerberechnung, Steuererhebung, Steuerüberweisung, Überprüfung des Geschäftsstatus von Kunden und Bereitstellen von Steuerrechnungen für Kunden. Herausgeber/Entwickler erkennen an, dass Microsoft in Bezug auf jeden Verkauf in einem vom Herausgeber/Entwickler verwalteten Land derzeit möglicherweise nicht in der Lage ist, die Transaktionsdetails bereitzustellen, die Herausgeber/Entwickler benötigen, um Kunden Steuerrechnungen bereitzustellen.
In von Microsoft verwalteten Ländern fungiert Microsoft als Agent des Herausgebers/Entwicklers. Microsoft übernimmt die Verantwortung für die Verwaltung der Endbenutzerbesteuerung, einschließlich der Berechnung, Erhebung und/oder Ausgabe bestimmter Steuern. Für den kommerziellen Marketplace kann dies auch die Überprüfung des Geschäftsstatus von Endbenutzern umfassen, indem Steuernummern oder Befreiungszertifikate abgerufen werden. Microsoft verwaltet die Besteuerung von Endkunden entweder über lokale Oder Remote-Partner, die lokal registriert sind. Für Verkäufe an Kunden im USA ist Microsoft als Marketplace-Vermittler für die Berechnung, Erhebung und/oder Abgabe von Umsatzsteuern verantwortlich, und Verkäufer verwenden Steuern an die zuständige Steuerbehörde. Dies schließt alle Rechtsordnungen ein, die Umsatzsteuer mit Ausnahme der US-Territorien erheben. Microsoft-Rechnungen unter der Registrierungsnummer von Microsoft. Microsoft enthält alle Steuern, die von Endbenutzern in der Steuererklärung von Microsoft erhoben werden.
Microsoft übernimmt keine Garantie dafür, dass die Aktionen von Microsoft die Herausgeber-/Entwicklerverpflichtungen in von Microsoft verwalteten Ländern vollständig erfüllen. Für alle von Microsoft verwalteten Länder empfiehlt Microsoft Herausgebern/Entwicklern dringend, mit ihren eigenen Steuerberatern zusammenzuarbeiten, um festzustellen, ob die von Microsoft verwaltete Steuerüberweisung die Complianceanforderungen von Herausgebern/Entwicklern ausreichend erfüllt. Dies ist von entscheidender Bedeutung für alle von Microsoft verwalteten Länder, aus denen Herausgeber/Entwickler ihre Produkte/Angebote verkaufen. Microsoft fungiert als Agent des Herausgebers/Entwicklers in von Microsoft verwalteten Ländern.
In Wiederverkäuferländern fungiert Microsoft als Wiederverkäufer und nicht als Agent des Herausgebers/Entwicklers, wenn es darum geht, Publisher-/Entwickler-Produkte/Angebote für Endbenutzer über die Microsoft Marketplaces zum Verkauf zur Verfügung zu stellen. Herausgeber/Entwickler sind für Verkäufe, Nutzung, Waren und Dienstleistungen, Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern verantwortlich, falls vorhanden, auf den Verkauf von Produkten/Angeboten an Microsoft, und Microsoft ist für die gesamte Endkundenbesteuerung für den Weiterverkauf an Endkunden verantwortlich.
Von Herausgebern/Entwicklern verwaltete Länder
Länder | Länder (s.) | Länder (s.) | Länder (s.) |
---|---|---|---|
Afghanistan Albanien Algerien Amerikanisch-Samoa Andorra Angola Anguilla Antarktis Argentinien Antigua & Barbuda Aruba Aserbaidschan Bangladesch Belize Benin Bermuda Bhutan Bolivien Bonaire Bosnien und Herzegowina Botsuana Bouvetinsel Britische Jungferninseln Brunei Burkina Faso Burundi Cabo Verde Kamerun Kaimaninseln Zentralafrikanische Republik Tschad Weihnachtsinsel Kokosinseln Komoren Kongo |
Kongo (DRK) Cookinseln Costa Rica Cote d'Ivore Curaçao Dübouti Dominica Dominikanische Republik Ecuador Ägypten El Salvador Äquatorialguinea Eritrea Äthiopien Falklandinseln Faröer Fidschi Gabun Ghana Gibraltar Grönland Grenada Guadeloupe Guam Guatemala Guernsey Guinea Guinea-Bissau Guyana Haiti Heard und McDonaldinseln Honduras Hongkong SAR Irak Israel Jamaica |
Japan Jersey Jordanien Kiribati Kuwait Kirgisistan Laos Libanon Lesotho Liberia Libyen Macau (SAR) Madagaskar Malawi Malediven Mali Marshall-Inseln Martinique Mauretanien Mauritius Ma Ote Mikronesien Mongolei Montenegro Montserrat Marokko Mosambik Myanmar Namibia Nauru Nepal Nicaragua Niger Niue Norfolkinsel Nordmazedonien |
Pakistan Palästinensische Autonomiegebiete Panama Paraguay Peru Philippinen Katar Ruanda St. Kitts und Nevis Senegal Sri Lanka Tansania Trinidad und Tobago Tunesien Turkmenistan Uruguay Amerikanische Jungferninseln Vanuatu Vatikanstadt Venezuela Wallis und Futuna Jemen Sambia Simbabwe |
Von Microsoft verwaltete Länder
Länder | Länder (Forts.) | Länder (Forts.) | Länder (Forts.) |
---|---|---|---|
Armenien Österreich Barbados Belarus Bulgarien Belgien Kambodscha Canada Chile Kolumbien Kroatien Zypern Tschechien Dänemark Estland |
Finnland Frankreich Deutschland Griechenland Ungarn Island Indien Indonesien Irland Italien Kenia Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg |
Malaysia Malta Monaco Niederlande Neuseeland Nigeria Norwegen Polen Portugal Rumänien Russland Saudi-Arabien Serbien Singapur |
Slowakei Slowenien Südafrika Südkorea Spanien Schweden Schweiz Taiwan Thailand Türkei Vereinigte Arabische Emirate Vereinigtes Königreich USA einschließlich Puerto Rico Vietnam |
Endkundenbesteuerung mit Unterschieden im Marketplace
Land | Kommerzieller Marketplace (Microsoft AppSource und Azure Marketplace) | Consumer Marketplace (Microsoft Store) |
---|---|---|
Australien | Von Microsoft verwaltet, mit ausnahme: Publisher Managed for purchase through Enterprise Agreement customer purchase scenario | Von Microsoft verwaltet |
Bahrain | Herausgeber verwaltet | Von Microsoft verwaltet |
Brasilien | Reseller | Entwickler verwaltet, mit Ausnahme: Wiederverkäufer für Käufe, die über Geräte getätigt werden, die auf Windows 10 ausgeführt werden |
China | Marketplace nicht aktiviert | Wiederverkäufer aktiviert, außer: Entwickler, der für Mobile-Kommunikationsgeräte mit Windows Phone 7.x und auf PCs mit Windows 8.x verwaltet wird |
Georgien | Herausgeber verwaltet | Von Microsoft verwaltet |
Kasachstan | Herausgeber verwaltet | Von Microsoft verwaltet |
Mexiko | Von Microsoft verwaltet, ausgenommen: Wiederverkäufer für Einkäufe über Enterprise Agreement-Kundenkaufszenario | Von Microsoft verwaltet |
Moldawien | Herausgeber verwaltet | Von Microsoft verwaltet |
Oman | Herausgeber verwaltet | Von Microsoft verwaltet |
Tadschikistan | Herausgeber verwaltet | Von Microsoft verwaltet |
Uganda | Herausgeber verwaltet | Von Microsoft verwaltet |
Ukraine | Herausgeber verwaltet | Von Microsoft verwaltet |
Usbekistan | Herausgeber verwaltet | Von Microsoft verwaltet |
Steuerliche Überlegungen bei Auszahlungen
In Ländern, in denen Herausgeber/Entwickler verwaltet werden, erfolgt die Auszahlung von Microsoft an Herausgeber/Entwickler abzüglich der Ladengebühr und aller anwendbaren Steuern, einschließlich Quellensteuer und Verkäufen, Nutzung, Waren und Dienstleistungen, Mehrwertsteuer oder ähnlichen Steuern auf die Ladengebühr.
In den von Microsoft verwalteten Ländern und Wiederverkäufern erfolgt die Auszahlung von Microsoft an Herausgeber/Entwickler abzüglich der Filialgebühr und aller anwendbaren Steuern, die z. B. end customer tax, die Quellensteuer und Verkäufe, die Nutzung, Waren und Dienstleistungen, die Wertschöpfung oder ähnliche Steuern auf die Ladengebühr umfassen können. In den Berichten, die Microsoft Herausgebern/Entwicklern zur Verfügung stellt, wird die Höhe dieser Steuern angegeben.
Microsoft erhebt Steuern auf Filialgebühren in den folgenden Ländern, in denen Herausgeber/Entwickler sich entscheiden, Produkte/Angebote für Endkunden über die Microsoft Marketplaces zum Verkauf zur Verfügung zu stellen:
Land | Kommerzieller Marketplace | Consumer Marketplace |
---|---|---|
Australien | Steuer auf Die Servicegebühr | Steuer auf Die Servicegebühr |
Canada | Steuer auf Die Servicegebühr | Steuer auf Die Servicegebühr |
Mexiko | – | Steuer auf Servicegebühr |
Neuseeland | Steuer auf Die Servicegebühr | Steuer auf Die Servicegebühr |
Singapur | Steuer auf Die Servicegebühr | Steuer auf Die Servicegebühr |
Auszahlungsszenarien für den kommerziellen Marketplace
Endkundenbesteuerung
Szenario 1: Kunde in einem vom Herausgeber verwalteten Land kauft ein Angebot
Szenario 2: Kunde in einem von Microsoft verwalteten Land kauft ein Angebot (Herausgeberland irrelevant)
Szenario 3: Ausländischer Verleger führt einen grenzüberschreitenden Verkauf an einen in der EU registrierten Mehrwertsteuerkunden in einem von Microsoft verwalteten Land aus.
Szenario 4: Ein ausländischer Verleger verkauft einen Inlandsverkauf an einen Kunden in einem von Microsoft verwalteten Land oder einen Nicht-Inlandsverkauf an einen Kunden in der Schweiz.
Szenario fünf: Ein Kunde in einem von Microsoft verwalteten Land kauft ein Angebot, bei dem steuern auf die Store Service-Gebühr erhoben wird.