Client-API-Referenz für modellgesteuerte Apps

Dieser Abschnitt enthält Referenzdokumentation für Client-API-Objektmodelle, die mit JavaScript-Bibliotheken verwendet werden können.

Wichtig

  • Das Client API-Objektmodell enthält auch den Xrm.Internal-Namespace, und Verwendung der Objekte und Methoden in diesem Namespace wird nicht unterstützt. Diese Objekte und alle Bestandteile des HTML-Dokument-Objektmodells (DOM) können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Wir empfehlen, diese Funktionen oder Skripts, vom DOM abhängig sind, nicht zu verwenden.
  • Während des Debuggens finden Sie möglicherweise Methoden und Objekte im Client-API-Objektmodell, die nicht dokumentiert sind. Nur dokumentierte Objekte und Methoden werden unterstützt.
  • Die meisten der in dieser Dokumentation verfügbaren Client-Scripting-APIs gelten auch für Dynamics 365 Customer Engagement (on-premises). Eine Liste der Client-Scripting-APIs, die nicht verfügbar sind für Customer Engagement (on-premises) finden Sie unter Client-Scripting-Referenz für Dynamics 365 Customer Engagement (on-premises).

Die Themen unter diesem Abschnitt sind organisiert wie folgt:

  • Es beginnt mit Verweis für alle Fälle,Sammlungen und das Ausführungskontextobjekt.
  • Weiter werden Informationen zu Methoden für Attribute und Steuerelemente in Customer Engagement bereitgestellt, die eigentlich Sammlungen sind, die unter verschiedenen Objekten im Client API-Objektmodell erscheinen.
  • Stellt Verweis für Eigenschaften und Methoden für formContext und gridContext bereit.
  • Stellt Verweis auf Namespaces im Objektmodell Xrm bereit.

Anwenden von Geschäftslogik mit Client-Skripting in modellgestützten Apps
Grundlegendes zum Client API-Objektmodell
Modellgestützte Apps Entwicklerübersicht

Hinweis

Können Sie uns Ihre Präferenzen für die Dokumentationssprache mitteilen? Nehmen Sie an einer kurzen Umfrage teil. (Beachten Sie, dass diese Umfrage auf Englisch ist.)

Die Umfrage dauert etwa sieben Minuten. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben. (Datenschutzbestimmungen).