Freigeben über


Löschen, Wiederherstellen oder Entfernen eines Gruppenrichtlinienobjekts

Als genehmigende Person können Sie ein Gruppenrichtlinienobjekt (Group Policy Object, GPO) löschen (es in den Papierkorb verschieben), ein Gruppenrichtlinienobjekt aus dem Papierkorb wiederherstellen (es wieder in das Archiv einstellen) oder ein Gruppenrichtlinienobjekt entfernen (es dauerhaft löschen, sodass es nicht mehr wiederhergestellt werden kann).