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Importieren eines Gruppenrichtlinienobjekts aus der Produktionsumgebung

Wenn an einem gesteuerten Gruppenrichtlinienobjekt (Group Policy Object, GPO) außerhalb von Erweiterte Gruppenrichtlinienverwaltung (Advanced Group Policy Management, APGM) Änderungen vorgenommen werden, können Sie eine Kopie des Gruppenrichtlinienobjekts aus der Produktionsumgebung kopieren und sie im Archiv speichern, um das Archiv und die Produktionsumgebung in einen konsistenten Zustand zu bringen. (Zum Importieren eines nicht gesteuerten Gruppenrichtlinienobjekts richten Sie die Steuerung des Gruppenrichtlinienobjekts ein. Weitere Informationen finden Sie unter Anfordern der Steuerung eines ungesteuerten Gruppenrichtlinienobjekts.)

Um diesen Vorgang abzuschließen, ist ein Benutzerkonto mit der Rolle eines Editors, einer genehmigenden Person oder eines AGPM-Administrators (mit „Vollzugriff“) oder den nötigen Berechtigungen in der erweiterten Gruppenrichtlinienverwaltung erforderlich. Ausführliche Informationen finden Sie unter „Zusätzliche Aspekte“ in diesem Thema.

So importieren Sie ein Gruppenrichtlinienobjekt aus der Produktionsumgebung

  1. Klicken Sie in der Struktur Gruppenrichtlinien-Verwaltungskonsole in der Hauptstruktur und Domäne, in der Sie die GPOs verwalten möchten, auf dieOption zum Ändern des Steuerelements.

  2. Um gesteuerte GPOs anzuzeigen, klicken Sie auf der Registerkarte Inhalt auf die Registerkarte Gesteuert.

  3. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Gruppenrichtlinienobjekt, und klicken Sie dann auf Aus Produktion importieren.

  4. Geben Sie einen Kommentar für das Nachverfolgungsprotokoll des Gruppenrichtlinienobjekts ein, und klicken Sie dann auf OK.

Weitere Überlegungen

  • Standardmäßig müssen Sie ein Bearbeiter, eine genehmigende Person oder ein AGPM-Administrator („Vollzugriff“) sein, um diesen Vorgang auszuführen. Insbesondere müssen Sie für das betreffende Gruppenrichtlinienobjekt über die Berechtigungen Inhalt auflisten und entweder Einstellungen bearbeiten, Gruppenrichtlinienobjekt bereitstellen oder Gruppenrichtlinienobjekt löschen verfügen.

Weitere Referenzen