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Verwenden des Attributs „Erzwungen“ für Außerkraftsetzungen

 

Betrifft: System Center 2012 R2 Operations Manager, System Center 2012 - Operations Manager, System Center 2012 SP1 - Operations Manager

Wenn Sie in Operations Manager for System Center 2012 eine Außerkraftsetzung für eine Regel, einen Monitor oder eine Ermittlung konfigurieren, wird neben jedem überschreibbaren Wert das Kontrollkästchen Erzwungen angezeigt (siehe hierzu die nachfolgende Abbildung).

Kontrollkästchen „Erzwungen“ für Außerkraftsetzungen

Wenn für eine Außerkraftsetzung das Attribut Erzwungen ausgewählt ist, hat diese Außerkraftsetzung Vorrang vor allen anderen Außerkraftsetzungen desselben Typs und Kontexts, für welche das Attribut nicht eingestellt wurde.

Außerkraftsetzungen, die für eine Klasse gelten, werden zuerst angewendet. Darauf folgen Außerkraftsetzungen für eine Gruppe und schließlich Außerkraftsetzungen für ein bestimmtes Objekt. Durch das Attribut Erzwungen ist sichergestellt, dass die Außerkraftsetzung Vorrang hat, wenn zwei Außerkraftsetzungen desselben Typs und Kontexts miteinander in Konflikt stehen.

Beispiel: Sie haben zwei Windows-Computer, COMPUTER1 und COMPUTER2. COMPUTER1 ist Mitglied der GRUPPE-A und der GRUPPE-B. COMPUTER2 gehört keiner Gruppe an. Der Standardschwellenwert für einen Monitor zur Überwachung der CPU-Nutzung ist 80 %.

Sie wenden eine Außerkraftsetzung auf die Windows-Computerklasse an, mit der der Schwellenwert auf 70 % gesenkt wird. Anschließend erstellen Sie eine weitere Monitoraußerkraftsetzung, die für die GRUPPE-A gilt und den Schwellenwert auf 90 % festlegt. Für COMPUTER1 gilt nun der Schwellenwert 90 %, während er für COMPUTER2 bei 70 % liegt.

Wenn Sie eine Außerkraftsetzung erstellen, die für die GRUPPE-B gilt und den Schwellenwert auf 95 % festlegt, kann der Schwellenwert für COMPUTER1, der sowohl der GRUPPE-A als auch der GRUPPE-B angehört, nicht berechnet werden. Wenn Sie jedoch das Attribut Erzwungen auf die für die GRUPPE-B geltende Außerkraftsetzung angewendet haben, ist gewährleistet, dass für den COMPUTER1 der Schwellenwert von 95 % verwendet wird.

Wenn Sie eine Außerkraftsetzung erstellen, die für den COMPUTER1 gilt und den Schwellenwert auf 60 % festlegt, ergibt sich daraus für COMPUTER1 der Schwellenwert 60 %, weil die Objektaußerkraftsetzung Vorrang vor der Klassen- und der Gruppenaußerkraftsetzung hat.