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Microsoft OS 2.0-Deskriptorenspezifikation

In diesem Dokument wird die Implementierung von Version 2.0 der Microsoft-Betriebssystemdeskriptoren definiert und beschrieben. Das Ziel von Microsoft OS 2.0-Deskriptoren besteht darin, die Einschränkungen und Zuverlässigkeitsprobleme mit Version 1.0 von Betriebssystemdeskriptoren zu beheben und neue Windows-spezifische Funktionen für USB-Geräte zu aktivieren.

Diese Informationen gelten für die folgenden Betriebssysteme:

  • Windows 10
  • Windows 8.1 Preview

Bitte lesen Sie den Lizenzvertrag, bevor Sie fortfahren.

Spezifikation für Microsoft-Betriebssystemdeskriptoren

Lizenzvereinbarung zur Microsoft-Betriebssystemdeskriptorspezifikation

Dies ist eine rechtliche Vereinbarung ("Vereinbarung") zwischen Ihnen (entweder einer Einzelperson oder einer einzelnen Entität) ("Sie") und der Microsoft Corporation ("Microsoft") für die Spezifikation.  Durch Herunterladen, Kopieren oder anderweitige Verwendung der Spezifikation erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.

ABSCHNITT 1 DEFINITIONEN

(a) "Ihre Implementierung" bezeichnet Ihre: (i) Firmware und/oder Hardware, die den in der Spezifikation beschriebenen Betriebssystemdeskriptorsatz implementiert, um eine Schnittstelle mit einem Betriebssystem mit Microsoft-Betriebssystemdeskriptor oder anderen Systemen herzustellen, die von Microsoft zum Abrufen und Verwenden dieser Informationen autorisiert sind; und (ii) Softwaretreiber, die den in der Spezifikation beschriebenen Betriebssystemdeskriptorsatz implementieren, um nur in Verbindung mit dem Windows 8.1.

(b) "Ihre Lizenznehmer" sind Dritte, die von Ihnen zur Nutzung Ihrer Implementierung lizenziert sind.

(c) "Spezifikation" bezeichnet die Betriebssystemdeskriptorspezifikation von Microsoft und alle zugehörigen Materialien.

ABSCHNITT 2 ERTEILUNG DER LIZENZ

(a) Copyright-Lizenz. Microsoft erteilt Ihnen hiermit gemäß den Urheberrechten von Microsoft in der Spezifikation eine nicht exklusive, gebührenfreie, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, persönliche weltweite Lizenz, Kopien der Spezifikation intern für Sie und die Verwendung Durch Ihren Auftragnehmer bei der Entwicklung Ihrer Implementierung zu reproduzieren.

(b) Patentlizenz. Microsoft gewährt Ihnen hiermit eine nicht ausschließliche, lizenzfreie, nicht übertragbare, weltweite Lizenz gemäß den Patenten von Microsoft, die ausschließlich in der Spezifikation enthalten sind und die sich im Besitz von Microsoft befinden oder von Microsoft lizenziert werden können, um Ihre Implementierung direkt oder indirekt an Ihre Lizenznehmer zu verkaufen, zu verwenden, zu importieren, anzubieten, zu verkaufen und zu verteilen.  Sie können diese Patentlizenz unter den gleichen Bedingungen an Ihre Lizenznehmer unterlizenzieren.

(c) Vorbehalt von Rechten. Microsoft behält sich alle anderen Rechte vor, die es an der Spezifikation, ihrer Implementierung und jeglichem geistigen Eigentum daran haben kann.  Durch die Bereitstellung dieses Dokuments erhalten Sie oder eine andere Entität keine Lizenz für andere Microsoft-Patente, Marken, Urheberrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum.

ABSCHNITT 3 ZUSÄTZLICHE EINSCHRÄNKUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN

(a) Ihre Lizenzrechte an der Spezifikation sind davon abhängig, dass Sie Ihre lizenzierte Implementierung nicht in einer Weise erstellen, ändern oder verteilen, die eine solche Erstellung, Änderung oder Verteilung (a) Verpflichtungen für Microsoft in Bezug auf die Spezifikation (oder das darin enthaltene geistige Eigentum) oder (b) dritten Parteien Rechte oder Immunitäten aus dem geistigen Eigentum oder eigentumsrechten von Microsoft in der Spezifikation zu gewähren oder zu gewähren vorgibt.

(b) Unbeschadet anderer Rechte kann Microsoft diese Vereinbarung kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall müssen Sie alle Kopien der Spezifikation zerstören und dürfen die Unternehmensimplementierung nicht weiter verteilen.

ABSCHNITT 4 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die Spezifikation wird "WIE BE IST" ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, lehnt Microsoft darüber hinaus alle Gewährleistungen ab, einschließlich, aber nicht beschränkter stillschweigender Gewährleistungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck, sowie Gewährleistungen des Rechts und der Nichtverletzung. Das gesamte Risiko, das sich aus der Nutzung oder Leistung der Spezifikation ergibt, verbleibt bei Ihnen.

ABSCHNITT 5 AUSSCHLUSS VON ZUFÄLLIGEN SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN UND BESTIMMTEN SONSTIGEN SCHÄDEN

Microsoft oder seine Lieferanten haften in keinem durch geltendes Recht zulässigen Umfang für Folgeschäden, zufällige, direkte, indirekte, besondere, strafende oder sonstige Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden aus Verlust von Geschäftsgewinnen, Unterbrechungen, Verlust von Geschäftsinformationen oder anderen vermögensbedingten Verlusten), die sich aus der Verwendung oder Unfähigkeit zur Verwendung der Spezifikation ergeben, auch dann, wenn Microsoft über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Da einige Staaten/Gerichtsbarkeiten den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung für Folge- oder Nebenschäden nicht zulassen, gilt die oben genannte Einschränkung möglicherweise nicht für Sie.

§ 6 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND RECHTSBEHELFE

Ungeachtet aller Schäden, die Ihnen aus irgendeinem Grund entstehen können (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle schäden, auf die oben verwiesen wird, und alle direkten oder allgemeinen Schäden), ist die gesamte Haftung von Microsoft und eines seiner Lieferanten im Rahmen einer Bestimmung dieser Vereinbarung und Ihres ausschließlichen Rechtsmittels für alle vorstehenden Punkte auf den höheren Betrag beschränkt, der von Ihnen tatsächlich für die Spezifikation oder 5,00 US-Dollar gezahlt wurde. Die vorstehenden Einschränkungen, Ausschlüsse und Haftungsausschlüsse gelten im größtmöglichen nach geltendem Recht zulässigen Umfang, auch wenn ein Rechtsbehelf seinen wesentlichen Zweck verfehlt.

ABSCHNITT 7 ANWENDBARES RECHT

Wenn Sie diese Spezifikation im USA erworben haben, unterliegt diese Vereinbarung den Gesetzen des Bundesstaates Washington. In Bezug auf alle Streitigkeiten, die hierunter entstehen können, stimmen Sie der Zuständigkeit der staatlichen Und Bundesgerichte in King County, Washington, zu.

ABSCHNITT 8 ABTRETUNG

Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten.

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