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Informationen zur erneuten Übertragung

Eine WinSNMP-Anwendung kann SNMP-Vorgangsanforderungen auf verschiedene Arten stellen. Die Anwendung kann mehrere Anforderungen an einen SNMP-Agent ausgeben, ohne auf eine Antwort zu warten, oder sie kann eine einzelne Anforderung ausgeben und auf die Antwort warten. Da SNMP für mehrere Transportprotokolle implementiert werden kann, können die Übermittlungsmechanismen und Zuverlässigkeitsmerkmale variieren.

Wenn Sie die WinSNMP-Anwendung programmieren, müssen Sie die Zuverlässigkeitsstufe bestimmen, die Sie für Kommunikationsvorgänge benötigen, basierend auf der Art und Weise, wie die Anwendung Vorgangsanforderungen ausgibt. Anschließend müssen Sie eine Strategie für die erneute Übertragung auswählen und eine Richtlinie für die erneute Übertragung implementieren.

Eine Richtlinie für die erneute Übertragung umfasst einen Timeoutzeitraum und eine Wiederholungsanzahl. Ein Timeoutzeitraum ist die verstrichene Zeit in hundertstel Sekunden zwischen der Ausstellung einer SnmpSendMsg-Anforderung durch eine Anwendung und dem Empfang der entsprechenden Nachricht. Die Anwendung empfängt die Nachricht als Ergebnis eines Aufrufs der SnmpRecvMsg-Funktion . Der Timeoutwert ist der Zeitraum, in dem die Microsoft WinSNMP-Implementierung darauf wartet, dass eine Entität auf eine Kommunikationsanforderung antwortet. Wenn innerhalb des Timeoutzeitraums keine Antwort vorhanden ist, sendet die Implementierung die Anforderung entweder erneut, wenn der Wert für die Wiederholungsanzahl die Wiederholungsversuche angibt, oder der Aufruf von SnmpSendMsg schlägt fehl. Eine Wiederholungsanzahl ist die maximale Anzahl von Wiederholungsversuchen, die von der Implementierung durchgeführt werden, wenn eine SNMP-Übertragungsanforderung fehlschlägt.

Die Implementierung speichert Timeoutwerte und Wiederholungsanzahlen in ihrer Datenbank für die Anwendung. Die Implementierung speichert einzelne Werte für jede Zielentität.

Anwendungen müssen ihre eigenen Abrufhäufigkeiten einrichten und Zeitgebervariablen verwalten. Weitere Informationen finden Sie unter Verwalten der Neuübertragungsrichtlinie.