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Ausführen eines Rollbacks zu einer früheren Version eines Gruppenrichtlinienobjekts

Eine genehmigende Person kann durch erneutes Bereitstellen einer früheren Version des Gruppenrichtlinienobjekts aus dessen Verlauf ein Rollback für Änderungen an einem Gruppenrichtlinienobjekt (Group Policy Object, GPO) durchführen. Durch das Bereitstellen einer früheren Version eines Gruppenrichtlinienobjekts wird die aktuell in der Produktion eingesetzte Version des Gruppenrichtlinienobjekts überschrieben.

Um diesen Vorgang abzuschließen, ist ein Benutzerkonto mit der Rolle einer genehmigenden Person oder eines AGPM-Administrators (mit „Vollzugriff“) oder den nötigen Berechtigungen in der erweiterten Gruppenrichtlinienverwaltung erforderlich. Ausführliche Informationen finden Sie unter „Zusätzliche Aspekte“ in diesem Thema.

So stellen Sie eine frühere Version eines Gruppenrichtlinienobjekts in der Produktionsumgebung bereit

  1. Klicken Sie in der Struktur Gruppenrichtlinien-Verwaltungskonsole in der Hauptstruktur und Domäne, in der Sie die GPOs verwalten möchten, auf dieOption zum Ändern des Steuerelements.

  2. Um gesteuerte GPOs anzuzeigen, klicken Sie auf der Registerkarte Inhalt auf die Registerkarte Gesteuert.

  3. Doppelklicken Sie auf das bereitzustellende Gruppenrichtlinienobjekt, um dessen Verlauf anzuzeigen.

  4. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf die bereitzustellende Version, klicken Sie auf Bereitstellen, und klicken Sie dann auf Ja.

  5. Wenn im Statusfenster angezeigt wird, dass der gesamte Vorgang abgeschlossen ist, klicken Sie auf Schließen. Klicken Sie im Fenster Verlauf auf Schließen.

Hinweis

Zum Prüfen, ob die erneut bereitgestellte Version der vorgesehenen Version entspricht, überprüfen Sie einen Unterschiedsbericht für die zwei Versionen. Markieren Sie im Fenster Verlauf für das Gruppenrichtlinienobjekt die zwei Versionen, und klicken Sie dann mit der rechten Maustaste auf Unterschied, markieren Sie den Eintrag, und wählen Sie entweder HTML-Bericht oder XML-Bericht aus.

Weitere Überlegungen

  • Um diesen Vorgang auszuführen, müssen Sie standardmäßig genehmigende Person oder AGPM-Administrator (mit „Vollzugriff“) sein. Insbesondere müssen Sie für das Gruppenrichtlinienobjekt über die Berechtigungen Inhalt auflisten und Gruppenrichtlinienobjekt bereitstellen verfügen.

Weitere Referenzen