Ausführen von Aufgaben für genehmigende Personen
Eine genehmigende Person ist von einem AGPM-Administrator („Vollzugriff“) autorisiert, Gruppenrichtlinienobjekten (Group Policy Objects, GPOs) zu erstellen, bereitzustellen und zu löschen und Anforderungen (normalerweise von Bearbeitern) zum Erstellen, Bereitstellen oder Löschen von Gruppenrichtlinienobjekten zu genehmigen oder abzulehnen.
Wichtig
Stellen Sie sicher, dass Sie eine Verbindung mit dem zentralen Archiv für Gruppenrichtlinienobjekte herstellen. Weitere Informationen finden Sie unter Konfigurieren der AGPM-Serververbindung.
Erstellen, Steuern oder Importieren eines Gruppenrichtlinienobjekts
Ausführen eines Rollbacks zu einer früheren Version eines Gruppenrichtlinienobjekts
Löschen, Wiederherstellen oder Entfernen eines Gruppenrichtlinienobjekts
Hinweis
Da die Rolle der genehmigenden Person die Berechtigungen für die Prüferrolle umfasst, kann eine genehmigende Person ebenfalls Einstellungen überprüfen und Gruppenrichtlinienobjekte vergleichen. Weitere Informationen finden Sie unter Ausführen von Aufgaben für Prüfer.
Weitere Überlegungen
Standardmäßig werden für die Rolle der genehmigenden Person folgende Berechtigungen bereitgestellt:
Inhalt auflisten
Einstellungen lesen
Gruppenrichtlinienobjekt erstellen
Gruppenrichtlinienobjekt bereitstellen
Gruppenrichtlinienobjekt löschen
Außerdem verfügt eine genehmigende Person über Vollzugriff auf die von ihr erstellten oder gesteuerten Gruppenrichtlinienobjekte.