Genehmigen oder Ablehnen einer ausstehenden Aktion
Die Kernzuständigkeit einer genehmigenden Person besteht im Beurteilen und dem anschließenden Genehmigen oder Ablehnen von Anforderungen für die Erstellung, Bereitstellung und Löschung eines Gruppenrichtlinienobjekt (Group Policy Object, GPO) von Bearbeitern oder Prüfern, die nicht über Berechtigungen zum Ausführen dieser Aktivitäten verfügen. Berichte können eine genehmigende Person beim Beurteilen einer neuen Version eines Gruppenrichtlinienobjekts unterstützen.
Um diesen Vorgang abzuschließen, ist ein Benutzerkonto mit der Rolle einer genehmigenden Person oder eines AGPM-Administrators (mit „Vollzugriff“) oder den nötigen Berechtigungen in der erweiterten Gruppenrichtlinienverwaltung erforderlich. Ausführliche Informationen finden Sie unter „Zusätzliche Aspekte“ in diesem Thema.
So genehmigen Sie eine ausstehende Anforderung oder lehnen sie ab
Klicken Sie in der Struktur Gruppenrichtlinien-Verwaltungskonsole in der Hauptstruktur und Domäne, in der Sie die GPOs verwalten möchten, auf dieOption zum Ändern des Steuerelements.
Klicken Sie auf der Registerkarte Inhalt auf die Registerkarte Ausstehend, um die ausstehenden Gruppenrichtlinienobjekte anzuzeigen.
Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf ein ausstehendes Gruppenrichtlinienobjekt, und klicken Sie dann entweder auf Genehmigen oder auf Ablehnen.
Wenn Sie die Bereitstellung genehmigen, klicken Sie im Dialogfeld Ausstehenden Vorgang genehmigen auf Erweitert, um die Links zum Gruppenrichtlinienobjekt zu überprüfen. Bewegen Sie den Mauszeiger auf ein Objekt in der Struktur, um die Details anzuzeigen.
Standardmäßig werden alle Links zum Gruppenrichtlinienobjekt wiederhergestellt.
Zum Verhindern der Wiederherstellung eines Links deaktivieren Sie das Kontrollkästchen für den betreffenden Link.
Zum Verhindern der Wiederherstellung aller Links deaktivieren Sie das Kontrollkästchen Links wiederherstellen im Dialogfeld Gruppenrichtlinienobjekt bereitstellen.
Klicken Sie auf Ja oder auf OK, um die Genehmigung oder Ablehnung der ausstehenden Aktivität zu bestätigen. Wenn Sie die Anforderung genehmigt haben, wird das Gruppenrichtlinienobjekt auf die entsprechende Registerkarte für die ausgeführte Aktivität verschoben.
Hinweis
Wenn im Feld Empfänger-E-Mail-Adresse auf der Registerkarte Domänendelegierung die E-Mail-Adresse einer genehmigenden Person angegeben ist, empfängt diese eine E-Mail vom AGPM-Alias, wenn ein Bearbeiter oder Prüfer eine Anforderung einreicht.
Weitere Überlegungen
- Um diesen Vorgang auszuführen, müssen Sie standardmäßig genehmigende Person oder AGPM-Administrator (mit „Vollzugriff“) sein. Sie müssen insbesondere über die erforderlichen Berechtigungen zum Ausführen der von Ihnen genehmigten Anforderungen verfügen.