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Einchecken eines Gruppenrichtlinienobjekts

Normalerweise sollten Bearbeiter die von ihnen bearbeiteten Gruppenrichtlinienobjekten (Group Policy Objects, GPOs) einchecken, nachdem sie ihre Änderungen abgeschlossen haben. (Details finden finden Sie unter Offlinebearbeitung eines Gruppenrichtlinienobjekts.) Wenn der Bearbeiter jedoch nicht verfügbar ist, kann auch eine genehmigende Person ein Gruppenrichtlinienobjekt einchecken.

Um diesen Vorgang abzuschließen, ist ein Benutzerkonto mit der Rolle eines Editors, einer genehmigenden Person oder eines AGPM-Administrators (mit „Vollzugriff“) oder den nötigen Berechtigungen in der erweiterten Gruppenrichtlinienverwaltung (Advanced Group Policy Management, AGPM) erforderlich. Ausführliche Informationen finden Sie unter „Zusätzliche Aspekte“ in diesem Thema.

So checken Sie ein Gruppenrichtlinienobjekt ein, das von einem Bearbeiter ausgecheckt wurde

  1. Klicken Sie in der Struktur Gruppenrichtlinien-Verwaltungskonsole in der Hauptstruktur und Domäne, in der Sie die GPOs verwalten möchten, auf dieOption zum Ändern des Steuerelements.

  2. Um gesteuerte GPOs anzuzeigen, klicken Sie auf der Registerkarte Inhalt auf die Registerkarte Gesteuert.

    • Wenn Sie die vom Bearbeiter vorgenommenen Änderungen verwerfen möchten, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Gruppenrichtlinienobjekt, klicken Sie auf Auschecken rückgängig, und klicken Sie dann zur Bestätigung auf Ja.

    • Wenn Sie die vom Bearbeiter vorgenommenen Änderungen beibehalten möchten, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Gruppenrichtlinienobjekt, und klicken Sie dann auf Einchecken.

  3. Geben Sie einen Kommentar ein, der im Nachverfolgungsprotokoll des Gruppenrichtlinienobjekts angezeigt werden soll, und klicken Sie dann auf OK.

  4. Wenn im Statusfenster angezeigt wird, dass der gesamte Vorgang abgeschlossen ist, klicken Sie auf Schließen. Auf der Registerkarte Gesteuert wird der Status des Gruppenrichtlinienobjekts als Eingecheckt identifiziert.

Weitere Überlegungen

  • Um diesen Vorgang auszuführen, müssen Sie standardmäßig Editor, genehmigende Person oder AGPM-Administrator (mit „Vollzugriff“) sein. Insbesondere müssen Sie für das betreffende Gruppenrichtlinienobjekt über die Berechtigungen Inhalt auflisten und entweder Einstellungen bearbeiten oder Gruppenrichtlinienobjekt bereitstellen verfügen. Wenn Sie keine genehmigende Person oder ein AGPM-Administrator (oder ein sonstiger Gruppenrichtlinienadministrator mit der Berechtigung Gruppenrichtlinienobjekt bereitstellen) sind, müssen Sie der Bearbeiter sein, der das Gruppenrichtlinienobjekt ausgecheckt hat.

Weitere Referenzen